1. »
  2. Blog
  3. »
  4. Blog
  5. »
  6. Ressourcenwende beim oberflächennahen Rohstoffabbau
14. Dezember 2020

Ressourcenwende beim oberflächennahen Rohstoffabbau

Bergbau gibt es schon seit Menschengedenken. Jahrhunderte lebten die Generationen gut mit den Folgen, manche Regionen wurden reich durch Bergbau, z.B. auch das Erzgebirge. Dann kam der Rohstoffhunger der Industrienationen und mit der Atombombe auch die strahlende Hinterlassenschaft. Egal ob im Erzgebirge, in Kasachstan, Kanada oder Australien – überall wurde die Erde aufgerissen, um den Hunger nach Erzen und Baumaterialien zu befriedigen. Allein in den Wismut-Gebieten in Sachsen und Thüringen hinterließ die Uranproduktion ca. 3.700 Hektar radioaktiv kontaminierte Halden, Absetzanlagen und Betriebsflächen [1].

Aber nicht genug damit: nach 1990, mit Vollzug der deutschen Einheit, kam es zu einem bis dahin unvorstellbaren “Berggeschrey”, denn die relativ gut erkundeten Rohstofflagerstätten der DDR weckten selbst in den USA und Australien Begehrlichkeiten. In der Folge wurden riesige Gebiete als Rohstofflagerstätten ausgewiesen, in der Regel ohne Rücksicht auf die Auswirkungen auf Landwirtschaft, Tourismus und Siedlungen. Bis heute tragen viele Regionen der neuen Bundesländer an dieser Bürde, da durch moderne Abbautechnologien Tagebaue mit 300.000 t Abbaumasse pro Jahr keine Seltenheit sind. Man stelle sich vor: das bedeutet, dass montags bis samstags von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr etwa alle 12 Minuten ein 40-Tonnen-Laster am Fenster vorbeidonnert!

Als das Ausmaß des Raubbaus deutlich wurde, schlossen sich bereits 1990 Bürgerinitiativen aus den besonders betroffenen Gebieten im Netzwerk der Initiativgruppen Gesteinsabbau e.V. zusammen, um sich gegen die erheblichen Dimensionen dieser Rohstoffgier zu wehren. In den ersten Jahren stellte sich der Verein, inzwischen als Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau der GRÜNEN LIGA, den oftmals überforderten Bergbaubehörden (insbesondere in Sachsen) entgegen, um wenigstens die schlimmsten Entscheidungen, wie z.B. den Abbau in naturschutzrelevanten Flächen, zu verhindern. Oftmals gelang das nicht und bis jetzt wirken die damals getroffenen Entscheidungen nach. Am deutlichsten wird das an den Gipsabbaugebieten im Südharz – ökologisch höchst sensiblen und wertvollen Flächen, auf denen ohne Rücksicht auf Artenvielfalt und geschützte Flora und Fauna in deutschlandweit einmaligem Umfang Gips und Kalk abgebaggert wird. Aktuell unternimmt die Gipsindustrie große Anstrengungen, um sich weitere Flächen zu sichern, um damit den Wegfall des billigen Rauchgasentschwefelungsgipses zu kompensieren.

An vielen Orten das gleiche Bild

Auch die Bürgerinitiative Mühlberg an der Elbe kann ein Lied davon singen: Fast der halbe Ort ist schon umschlossen von Kiestagebauen, weitere sind bereits genehmigt. Am Ende wird rund um das kleine Städtchen an der Grenze zwischen Sachsen und Brandenburg wertvollster Ackerboden verloren sein – ohne sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Bergbaus, der Landwirtschaft und der Bevölkerung und außerdem ohne Entschädigung.

Oder die einmalige Moorlandschaft in der Umgebung der NATURA-2000-Gebiete “Laußnitzer Heide” (Vogelschutzgebiet) und “Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf” (FFH-Gebiet), darin eingebettet zwei Moor-Naturschutzgebiete (NSG): dort laufen seit 2014 erneut Planungen für den Kiesabbau im Raum Würschnitz-Radeburg. Die Kiesgrube Ottendorf-Okrilla ist bereits jetzt die flächengrößte ihrer Art in Deutschland und soll noch einmal  erweitert werden. Im Regionalplan 2009 der Planungsregion „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ ist der Töpfergrund Radeburg zwar als „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ vermerkt, ein Vorranggebiet „Oberflächennahe Rohstoffe“, mit dem derzeit geplanten Kiessandabbau Radeburg-Laußnitz 2 grenzt jedoch unmittelbar an und hätte aufgrund der zu erwartenden Grundwasserabsenkungen, den schädlichen Stoffeinträgen sowie der Abholzung dramatische Auswirkungen auf die Schutzgebiete.

Stets ist es das Bergrecht aus Kaiser-, Kriegs- und Nazizeiten, welches die Vorfahrt für solche Naturzerstörungen regelt und die Interessen von seltenen Arten, angrenzenden Siedlungen und wertvollen Böden hinten anstellt. Stets können sich private Bergbauunternehmen auf die starken Regeln des Bundesberggesetzes stützen, die einst dazu geschaffen wurden, damit sich die deutsche Industrie den Zugriff auf kriegswichtige Bodenschätze sichern und gegen private Eigentümer verteidigen konnte. Zudem sind die Bergbehörden regelmäßig den Wirtschaftsministerien unterstellt, sodass häufig kein Interesse daran besteht, oder keine Ressourcen vorhanden sind, bei bestehenden Abbaugebieten die Immissionsschutzregeln zu kontrollieren und Grenzwertüberschreitungen zu sanktionieren.

Ein Paradigmenwechsel im Abbau ist nötig

Dieses Ungleichgewicht im Blickfeld entschloss sich die GRÜNE LIGA Anfang 2020, in konzentrierter Form die Konfliktpunkte zu benennen und in Form der „Erfurter Erklärung“ an die Politik heranzutragen. Kernpunkte des erarbeiteten Papiers sind:

  1. Eine Reform des Bundesbergrechts im Interesse eines fairen Interessenausgleichs zwischen den Anforderungen einer modernen Rohstoffversorgung und dem Schutz unwiederbringlicher Natur- und Bodenzerstörung
  2. Eine Reform des Umweltrechts bei Rohstoffabbauvorhaben, insbesondere die Regelung von Bergschäden zugunsten der benachteiligten Bürger und die Überarbeitung der teils viel zu hohen Grenzwerte bei bergbaubedingten Emissionen
  3. Ein absoluter Schutz hochwertiger Schutzgebiete auch bezüglich mittelbarer Auswirkungen von angrenzenden Abbauvorhaben (Verschlechterungsverbot)
  4. Verpflichtende und ausreichend hohe Sicherheitsleistungen für ordnungsgemäße Rekultivierung und Schäden an Gemeinwohlgütern
  5. Bessere Regulierung von Abbauvorhaben auch unter 10 ha, insbesondere die Einrichtung von Abstandsgeboten und ein Verbot von Flächenbevorratungen.
  6. Einführung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine, mit deren Einnahmen zweckgebunden nachhaltige alternative Baustoffe und das Recycling unterstützt werden sollen
  7. Förderung alternativer nachwachsender Rohstoffe mit dem Ziel, den Bedarf an Neuausweisungen von Abbaugebieten zu reduzieren und eine nachhaltige Baustoffwirtschaft zu fördern
  8. Einführung ambitionierter Recyclingquoten, um vorhandene Rohstoffe aus Abrissmaterialien wieder nutzbar zu machen und damit eine Reduzierung des Bedarfes an Neuförderung zu erreichen.
  9. Eine Zertifizierung von nachhaltig produzierten Baustoffen, bei denen der Ressourcenverbrauch und naturschutzfachliche Gesichtspunkte in einem Bewertungssystem berücksichtigt werden
  10. Ein Moratorium für die Genehmigung neuer Abbaugebiete, um eine Reform des Bergrechts und eine Umsetzung der vorgenannten Punkte zu beschleunigen.

Die Umsetzung all dieser Punkte würde einen Paradigmenwechsel im Abbau natürlicher Ressourcen, insbesondere oberflächennaher Rohstoffe, einleiten. Vor allem die fehlende Bepreisung des Verbrauches wertvoller Flächen lädt die Abbauunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen momentan noch dazu ein, den Abbau neuer Gebiete stets vor Alternativen zu bevorzugen. Dies führt zu einer Privatisierung von Gewinnen und zur Sozialisierung der tatsächlichen gesellschaftlichen, einschließlich der ökologischen Kosten. Dieser Automatismus muss unbedingt durchbrochen werden, damit Anreize zu mehr Recycling, einer sparsameren Rohstoffwirtschaft und damit auch zur Erhaltung nicht erneuerbarer Ressourcen für nachfolgende Generationen geschaffen werden.


[1] https://www.atommuellreport.de/themen/detail/herkunft-radioaktiver-abfaelle.html, abgerufen am 10.12.2020

Autor*in:
Ulrich Wieland, Sprecher der Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau der GRÜNEN LIGA e.V.

Schreibe einen Kommentar