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13. Februar 2024

Reparaturbonus: Status Quo

Blogbeitrag von Katrin Meyer, Runder Tisch Reparatur und Magdolna Molnár (BTU Cottbus)

Reparaturbonus in aller Munde

„Ressourcen schonen muss sich lohnen!“ Unter diesem Motto haben im vergangenen Jahr über 71.000 Menschen gemeinsam mit dem Runden Tisch Reparatur, dem Inkota-Netzwerk und vielen weiteren Unterstützer-Organisationen einen Reparaturbonus von der Bundesregierung gefordert. Um Reparaturen erschwinglicher und lohnender zu machen, schlagen auch die EU-Institutionen vor, nationale “Reparaturfonds” einzurichten, über die zum Beispiel Reparatur-Gutscheine ausgegeben werden.

Ein Reparaturbonus ist eine finanzielle Anreizmaßnahme, die von Städten, Bundesländern oder Ländern eingeführt wird, um Bürger*innen dazu zu ermutigen, defekte oder beschädigte Gegenstände reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen. Typischerweise beinhaltet ein Reparaturbonus-System finanzielle Unterstützung oder Rabatte für Reparaturdienstleistungen. Dies kann in Form von direkten Zuschüssen, Rabatten oder Gutscheinen erfolgen. Die Einführung von Reparaturbonus-Systemen hat das Potenzial, das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum zu stärken und die längere Nutzung von Produkten zu fördern.

Während die Ziele der bestehenden Reparaturbonus-Systeme sich gleichen, variiert ihre Umsetzung in vielerlei Hinsicht. So unterscheiden sie sich in Bezug auf die maximale Förderhöhe, förderfähige Produkte und Reparaturen, Zertifizierungskriterien für Werkstätten, die Abwicklung der Förderung oder die Finanzierungsquelle. Es gibt viele verschiedene Ansätze und Wege, um die Reparaturkultur zu stärken und gleichzeitig die lokale Wirtschaft anzukurbeln.

Dieser Blogpost bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand verschiedener bestehender finanzieller Reparaturanreiz-Systeme in Europa. Neben einem Vergleich der Systeme enthält er auch einen Überblick über bisher gesammelte Erfahrungen und Anpassungen, der für alle Akteure hilfreich sein kann, die vor der Einführung eines Reparaturanreizsystems stehen.

Grundlagen der Förderung

StartFörderfähige ProdukteFörderhöhePro PersonRechtsgrundlage
ÖsterreichApril 2022Elektro- und ElektronikgeräteMax. 200€ bzw. 50% des Rechnungsbetrags (und 30€ für Kostenvoranschlag)Keine Begrenzung§ 24 Abs 1 Z 7 Umweltförderungsgesetz (UFG)
FrankreichDezember 2022Ausgewählte Elektrogeräte, Kleidung und SchuheJe nach Art des Gerätes zwischen 7 und 50€, z.B. 10€ für die Reparatur einer Filterkaffeemaschine und 50€ für die Reparatur eines LaptopsKeine BegrenzungArt. L541-10-4 Loi anti-gaspillage pour une économie circulair
ThüringenJuni 2021Haushaltsübliche ElektrogeräteMax. 100€ bzw. 50% des Rechnungsbetrags (Mindestrechnungssumme: 50€, für Repair Cafés 25€)Max. 100€ pro KalenderjahrZuwendungsvertrag mit Verbraucherzentrale Thüringen
SachsenNovember 2023ElektrogeräteMax. 200€ bzw. 50% des Rechnungsbetrags (Mindestrechnungssumme: 75€)Bis zu 2 Reparaturen pro KalenderjahrFörderrichtlinie Reparaturbonus/2023
StarnbergJanuar 2022Haushaltsübliche ElektrogeräteMax. 50€ bzw. 20% der Reparaturkosten50€ pro Jahr
WienHerbst 2020Alle Gegenstände, die von Reparaturbetrieben des Reparaturnetzwerks Wien repariert werden, ausgenommen Elektro- und ElektronikgeräteMax. 100€ bzw. 50% des Rechnungsbetrags und max. 55€ für KostenvoranschlagKeine BegrenzungFörderrichtlinie Stadt Wien
Graz2017(1) Kosten für die Durchführung von Repair Cafés; (2) bis 2023: Reparaturen von Elektrogeräten und Akkumulatoren(1) Bis zu 1.200€ pro Repair Café pro Kalenderjahr; (2) bis 2023: max. 100€ bzw. 50% der Rechnungssumme(2) bis 2023: max. 100€ pro KalenderjahrRichtlinie des Gemeinderates vom 16.11.2023 für die Förderung von Reparaturmaßnahmen
Aschaffenburg2024(1) Haushaltsübliche Elektrogeräte (2) Kosten für Durchführung von Repair Cafés(1) 20% der Rechnungssumme bis zu maximal 50 € je Reparatur (2) 50 Euro je ÖffnungstagBis zu 2 Reparaturen pro JahrBeschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 18. September 2023

Finanzen und Laufzeit

Zeitlicher RahmenFinanzierungsquelleGesamt-/JahresbudgetBudget pro Kopf pro Jahr
ÖsterreichBons können so lange beantragt werden, wie Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis zum 31.03.2026Mittel des EU-Aufbaufonds “NextGeneration EU” im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans130 Mio € für 4 Jahre (entspricht 32,5 Mio € pro Jahr)3,63 €
FrankreichfortlaufendGebührenfonds im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)2022: 22 Mio €, 2023: 41 Mio €2022: 0,32 €; 2023: 0,61 €
ThüringenFörderperiode 3.0 beendet. Neue Periode soll 2024 im Laufe des Jahres startenHaushalt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz2021: 500.000 €; 2022 und 2023: 875.000 €2021: 0,23 €; 2022 und 2023: 0,41 €
SachsenNovember 2023 bis mind. Dezember 2025Haushalt des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft1,25 Millionen € pro Jahr0,31 €
Starnbergseit Januar 2022Budget des Abfallwirtschaftsbetriebs Starnberg2022: 5.000 € für Privatpersonen und 3.000 € für Repair Cafés0,22 €
WienHerbst 2023 bis 2027 (in Aktionszeiträumen)Kommunaler Haushalt1,25 Millionen € (entspricht 250.000 € pro Jahr)0,13 €
Grazbis 31.12.2023., Es erfolgt keine Förderung durch die Stadt Graz, solange es eine vergleichbare Förderung des Bundes oder Landes gibt
Aschaffenburg2024 (bis Fördertopfe aufgebraucht sind)Kommunaler Haushalt(1) 6.000 Euro (2) 1.500 Euro0,09 €

Abwicklung und teilnehmende Reparaturbetriebe

Abwickelnde StelleWie findet der Kostenabzug statt?Kriterien für Reparaturbetriebe
ÖsterreichKommunalkredit Public Consulting (KPC)1. Beantragung des Gutscheins, 2. Vorlage des Gutscheins im Betrieb, 3. Begleichen der gesamten Rechnung im Betrieb, 4. Einreichen der Rechnung durch den Betrieb an die KPC, 5. Überweisung der Gutschrift auf das Konto des/der Kund:in durch die KPCNiederlassung in Österreich und Besitz einer der im Teilnahmeantrag angeführten Gewerbeberechtigungen bzw. Ausübung eines der dort aufgelisteten freien Gewerbe. Nach Prüfung und Freigabe des Online-Antrags durch die förderabwickelnde Stelle werden die Betriebe als Partnerbetriebe auf der Förderinformationswebseite gelistet.
FrankreichÖko-Organisationen Ecologic, ecosystem und Re_fashionNach einer Reparatur in einem zugelassenen Reparaturbetrieb wird der Erstattungsbetrag direkt von der Rechnung abgezogen und muss nicht extra beantragt werden.„QualiRépar”-Label. Die Zertifizierzung umfasst einen siebenstufigen Qualifizierungsprozess.
ThüringenVerbraucherzentrale ThüringenDie Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach durchgeführter Reparatur und Bezahlung des Rechnungsbetrages mit Einrechnung der Rechnung online oder postalisch.keine
SachsenSächsische Aufbaubank (SAB)Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach durchgeführter Reparatur und Bezahlung des Rechnungsbetrages ausschließlich online durch eine Plattform mit Einrechnung der Rechnung (automatisierte Bearbeitung).Überprüfte Eintragung in Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer
StarnbergAbfallwirtschaftsbetrieb StarnbergDie Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach durchgeführter Reparatur und Bezahlung des Rechnungsbetrages ausschließlich online durch eine Plattform mit Einrechnung der Rechnung.keine
WienStadt Wien1. Beantragung des Gutscheins online 2. Einlösen des Reparaturbons in einem teilnehmenden Partnerbetrieb 3. Der jeweilige Förderbetrag wird im Reparaturbetrieb von der Rechnung abgezogen und entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen.Mitgliedschaft im Wiener Reparaturnetzwerk. Voraussetzungen ist das Einhalten von unterschiedlichen Kriterien wie z.B.: Mind. 50 % der Arbeitsplätze des Betriebes sind Reparaturarbeitsplätze, Reparatur für zumindest drei unterschiedliche Marken, die Höhe der Kosten eines Kostenvoranschlags bei Reparaturen in der Werkstatt betragen max. € 60€
GrazStadt GrazDurch ein online Formular, derzeit ausschließlich für Repair CafesDerzeit ausschließlich ehrenamtliche und nicht-kommerzielle Initiativen
AschaffenburgLandratsamt AschaffenburgDer Zuschussantrag kann mit dem Antragsformblatt elektronisch an das Landratsamt Aschaffenburg geschickt werden.Fachbetriebe

Empfehlungen

Reparaturförderprogramme finden europaweit immer größeren Anklang und führen zu unzähligen positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Menschen lassen mit Begeisterung ihre Geräte im Rahmen dieser Förderprogramme reparieren. Insbesondere die bereits seit einigen Jahren laufenden Programme in Österreich und Thüringen ermöglichen es uns, auf Grundlage der dort gesammelten Erfahrungen folgende Empfehlungen zu formulieren, die sich als wertvoll für Regionen, Städte und Länder erweisen könnten, die über die Einführung eines Reparaturbonus nachdenken.

  1. Angemessene Fördersumme: Damit eine Anreizwirkung durch den Reparaturbonus entsteht und der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Fördersumme steht, muss die Fördersumme ausreichend hoch sein. In Thüringen hat sich beispielsweise ein Durchschnittswert von 75 Euro als Fördersumme pro Reparatur herauskristallisiert. In Frankreich wurden die Fördersummen, die dort pro Produkt festgelegt sind, nach ein paar Monaten erhöht, um die Anreizwirkung des Programms zu erhöhen.
  2. Niedrigschwellige Kriterien für Reparaturbetriebe: Um sicherzustellen, dass es ausreichend viele Möglichkeiten gibt, den Reparaturbonus in Anspruch zu nehmen, sollten Kriterien für teilnehmende Reparaturbetriebe, falls vorhanden, möglichst niedrigschwellig gewählt werden. In einer ausführlichen Bewertung der ersten Phase des französischen Reparaturfonds kommt die Organisation HOP zu dem Schluss, dass Aufwand und Kosten für Betriebe, sich für das Förderprogramm zu qualifizieren, für viele, insbesondere kleinere, Betriebe zu abschreckend wirken.
  3. Planbarkeit für Reparaturbetriebe: Die Planbarkeit für Reparaturbetriebe ist entscheidend, wenn es darum geht, auf eine gestiegene Auftragslage aufgrund des Förderprogramms zu reagieren und beispielsweise neue Mitarbeiter*innen einzustellen. Kurzfristige Aussetzungen des Programms und ungeplante Auftragsrückgänge können zu erheblichen Schwierigkeiten führen, wie das Beispiel des RUSZ-Betriebs in Wien zeigt, der Insolvenz anmelden musste. Ein stabiler Rahmen ist daher essenziell.
  4. Niedrigschwellige Antragstellung: Für den Prozess der Antragstellung sollten aufwändige Hürden für die Teilnehmenden möglichst vermieden werden. Ein digitaler Prozes hat sich in den unterschiedlichen Systemen als erfolgreich erwiesen. In Sachsen zeigt sich, dass eine elektronische Unterschrift eine gewisse Hürde darstellen kann. Daher sollte darauf geachtet werden, den Verifizierungsprozess so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig müssen der Aufwand der Antragsverarbeitung und damit entstehende Kosten sowie Sicherheit und mögliche Einfallsstellen für Betrugsfälle im Blick behalten werden.
  5. Reparaturkarte zur Sichtbarmachung von Angeboten: Die Einführung einer Reparaturkarte, wie in Sachsen und Frankreich praktiziert, macht Reparaturangebote in der Region sichtbar. Dieser Service sollte auch nach einem eventuellen Ende der Förderperiode bestehen bleiben und Bürger*innen als nützliche Informationsquelle dienen. Die Aktualisierung der Daten ist entscheidend, um die Korrektheit der Informationen sicherzustellen.
  6. Betrugsprävention durch klare Abwicklungsprozesse: Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass der Abwicklungsprozess so gestaltet sein sollte, dass Betrugsfälle minimiert werden. Der Erstattungsprozess wurde entsprechend umgestellt, sodass die Erstattung nicht mehr über die Betriebe, sondern über das Konto der Verbraucher*innen läuft. Dies soll Transparenz und Integrität gewährleisten.
  7. Finanzierung durch Erweiterte Herstellerverantwortung: Um die Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden und langfristige Anreizsysteme zu ermöglichen, ist eine Finanzierung über die Erweiterte Herstellerverantwortung sinnvoll. Dabei sollten Herstellerabgaben je nach Produktqualität gestaffelt werden (Eco-Modulation). Dies schafft Anreize für Produzenten, qualitativ hochwertige und reparaturfreundliche Produkte zu vermarkten.
  8. Datenerfassung: Die Erfassung von Daten ist wichtig, um Emissionseinsparungen zu berechnen und das Programm gegebenenfalls anzupassen. Durch eine kontinuierliche Analyse der Daten können Effizienz und Erfolg des Programms optimiert werden. Weiterhin können Daten über reparierte Produkte nützlich sein, um ggf. weitere Maßnahmen zur Reparaturförderung umzusetzen und zu bewerten. Beispiel: Die Bewertung der dritten Förderperiode des thüringischen Bonus durch eine Begleitstudie.

Fazit

Alle nationalen und subnationalen Programme zur finanziellen Unterstützung von Reparaturen haben sehr gute Ergebnisse erzielt. Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Verbraucher*innen die Möglichkeit einer Reparatur ins Bewusstsein zu rufen und die Entscheidung für eine Reparatur zu erleichtern. In Frankreich beispielsweise wurden nach Inkrafttreten des Reparaturfonds mehr als 165.000 Reparaturen im Rahmen des Programms durchgeführt; und seit Einführung der Reparaturbons wurden in Österreich über 840.000 Bons ausgezahlt. Insgesamt stehen die Verbraucher*innen diesen Maßnahmen sehr positiv gegenüber, wie mehrere Berichte zeigen (Sachsen-FernsehenHandwerksblatt).

Zuschüsse zu den Reparaturkosten können zu einem geringeren Bedarf an neuen Produkten führen und somit die Umwelt- und Klimaauswirkungen unseres Konsums verringern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reparaturanreizsysteme mit anderen Maßnahmen kombiniert werden. Um Reparaturen in unserer Gesellschaft wieder einfacher und zugänglicher zu machen, müssen strukturelle Hürden beseitigt und ein fairer und diskriminierungsfreier Reparaturmarkt ermöglicht werden. Nur wenn die Reparatur auch ohne die Hilfe finanzieller Subventionen attraktiver und auch günstiger als der Neukauf wird, können wir unseren Ressourcenverbrauch nachhaltig verändern.

Die folgenden Schritte für ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur könnten dabei helfen:

  • Reparaturfreundliches Produktdesign (Zerlegbarkeit, Modularität), Zugang zu Ersatzteilen für alle Produkte zu angemessenen Preisen
  • Software- und Firmware-Updates müssen auch langfristig verfügbar sein. Software-Blockaden dürfen nicht zur Verhinderung oder Erschwerung herstellerunabhängiger Reparaturen genutzt werden
  • Steuersenkung für den Reparatursektor: Nicht genügend Reparaturwerkstätten, insbesondere in ländlichen Gebieten, und Mangel an qualifizierten Handwerkern, oft aufgrund unattraktiver Löhne

Dieser Beitrag erschien zuerst am 09.02.2024 auf der Website Runder Tisch Reparatur

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