EU-Batterieverordnung – ein Erfolg für die Circular Economy
In Kürze tritt die EU-Batterieverordnung in Kraft. Das Öko-Institut hat den Entstehungsprozess mit Forschung begleitet und begrüßt die Verordnung. Dr. Hartmut Stahl und Dr. Johannes Betz kommentieren den Erfolg im Blog.
Es ist ein großer Erfolg, dass die Batterieverordnung nun so vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde. Da der Batteriemarkt, vor allem im Bereich der Elektromobilität mit Lithium-Ionen-Batterien, schnell wächst, ist es wichtig, den damit verbundenen Herausforderungen rechtzeitig zu begegnen. Die neue europäische Verordnung ist Teil des Circular Economy Action Plan und modernisiert den EU-Rechtsrahmen für Batterien mit nachhaltigen Prinzipien. Da es sich hier um eine Verordnung handelt, tritt diese direkt in Kraft, ohne – wie beispielsweise eine EU-Richtlinie – in nationales Recht umgesetzt werden zu müssen. Das ist zu begrüßen.
Beim Entstehungsprozess waren wir als Öko-Institut mit wichtigen Beiträgen involviert. Unter anderem haben wir kontinuierlich von der Evaluierung der bisherigen Batterierichtlinie über die Begleitung beim Impact Assessment Prozess bis zur Beratung der Kommission vor der eigentlichen Verabschiedung der Verordnung mitgewirkt.
Ziele der Verordnung
Die EU-Vorschriften für Batterien zielen darauf ab, Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig zu gestalten – von der Materialbeschaffung bis hin zu Sammlung, Recycling und Wiederverwendung. Die neuen Vorschriften sollen die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Batterieindustrie in der EU sowie Europas saubere Energiewende und Unabhängigkeit von Brennstoffimporten unterstützen. Mit der Verordnung soll der EU-Binnenmarkt gestärkt werden, da gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen innerhalb der EU garantiert sind. Da in der EU insgesamt umfangreiche Arbeits- und Nachhaltigkeitsstandards gelten, können sich die Regeln zur Nachhaltigkeit auch als ein globaler Wettbewerbsvorteil erweisen.
Folgende Maßnahmen hat die EU für den zukünftigen Umgang mit Batterien beschlossen:
- Höhere verbindliche Richtlinien für das Recycling
Es werden Rückgewinnungsziele (für bestimmte Metalle) sowie Effizienzsteigerungen für das Recycling der Batterien festgelegt. Lithium-Ionen-Batterien fallen bisher in die Kategorie „sonstige Batterien“, da es keine eigene Kategorie für sie gibt. Deswegen liegt die Mindestrecyclingeffizienz für Lithium-Ionen-Batterien derzeit nur bei 50 Prozent des Gesamtgewichts. Neben einer Erhöhung der Gesamteffizienz sind vor allem für die wichtigsten Metalle wie Kupfer, Kobalt, Nickel und Lithium verbindliche Rückgewinnungsquoten festgelegt.
Darüber hinaus werden auch deutlich höhere Sammelquoten für Gerätebatterien eingeführt, sodass Batterien konsequent gesammelt und wiederverwertet, anstatt etwa ungeordnet entsorgt, werden können. Zusätzlich wird eine neue Kategorie der so genannten Light Means of Transport (LMT) etabliert, unter anderem um Sammelquoten für Batterien von kleineren Fahrzeugen etwa von E-Rollern oder E-Bikes festzulegen. Beide Quoten sollen mit der Zeit zunehmen.
Für bestimmte Rohstoffe in Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, wird ein Recyclinganteil festgelegt, den diese neu herzustellenden Batterien enthalten müssen. Dies soll sicherstellen, dass die recycelten Materialien auch in neuen Batterien wieder eingesetzt werden und so der Kreislauf geschlossen wird.
- Obligatorische Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
Die Mineralien, die heute bei der Batterieherstellung zum Einsatz kommen, werden in globalen Lieferketten bezogen. Oft stammen sie aus Ländern mit niedrigen Standards für die Einhaltung von Menschenrechten und wenig Arbeitsschutzmaßnahmen. Für die Beschaffung von Batterien müssen die Unternehmen nun laut neuer Batterieverordnung sicherstellen, dass im Zusammenhang mit der Gewinnung bestimmter Metalle, dem Transport und dem Handel keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Falls diese vorkommen, muss die Zusammenarbeit mit den Lieferanten beendet werden. Diese Standards tragen dazu bei, dass Korruption entlang der Lieferkette verringert wird.
- Berechnung der Treibhausgasemissionen im CO2-Fußbadruck
Mit der neuen Batterieverordnung werden die Unternehmen zudem verpflichtet, ihren CO2-Fußabdruck zu veröffentlichen und sie dürfen mit einer gewissen Verzögerung einen Maximalwert an Treibhausgasemissionen für den gesamten Lebenszyklus der Batterien nicht überschreiten. Die Berechnung erfolgt nach der Product-Environmental-Footprint-Methode der Europäischen Kommission, die Vorgaben für die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen von Material, Energie und weiteren Stoffen macht.
- Entnahme und Austauschbarkeit von Batterien
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Batterieverordnung ist, dass in Zukunft die Möglichkeit zur zerstörungsfreien Entnahme der Batterien gegeben sein muss. Auch müssen die Batterien so designt sein, dass man sie im Schadensfall bzw. nach Alterung austauschen kann. Dies soll die Langlebigkeit von Produkten verbessern und damit ihren ökologischen Fußabdruck verringern.
- Umsetzung positiver Aspekte im Hinblick auf die Produkte
Batterien müssen in Zukunft mit weiterführenden Informationen versehen werden. Dadurch können Verbraucher*innen sich für eine Kaufentscheidung bewusster und leichter informieren. Hierzu sollen die Batterien zukünftig mit einem QR-Code versehen werden, unter dem Angaben zum Beispiel zu Ladekapazität und zu den genauen Materialien abgerufen werden können. Weitere wichtige Punkte in der Verordnung sind die Erhöhung der Langlebigkeit der Produkte und nachhaltige Regeln für die öffentliche Beschaffung. Dadurch müssen bei öffentlicher Beschaffung Umweltwirkungen berücksichtigt werden.
Was noch zu tun bleibt
Die Batterieverordnung ist für den europäischen Raum zwar ein großer Erfolg, ihre Wirkung muss sich dennoch erst zeigen. Viele Maßnahmen treten erst in einigen Jahren in Kraft und daher wird es dauern, bis sich Veränderungen zeigen.
Zudem sind einige Maßnahmen noch nicht genau geregelt, dies muss die Europäische Kommission noch in weiteren sogenannten Rechtsakten (delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte) ausführen. Dort wird beispielsweise festgelegt, wie der CO2-Fußabdruck genau berechnet wird. Wenn dort beispielsweise keine strengen Regeln gelten, wird diese Maßnahme auch nichts bewirken.
Darüber hinaus fehlen einige Maßnahmen, wie beispielsweise das Pfand auf größere Batterien etwa in batteriebetriebenen Werkzeugen bzw. E-Bikes & Co. Dies würde die Sammelquote weiter erhöhen und das Risiko für diese Batterien, falsch entsorgt zu werden, verringern. Falsch entsorgte Batterien sorgen jedes Jahr für hunderte von kleineren und größeren Bränden bei Entsorgungsunternehmen.
Fazit
Mit dieser Verordnung werden unterschiedliche Ziele erreicht und damit kann sie als gutes Beispiel für andere Sektoren bzw. die Gesetzgebung innerhalb der EU allgemein dienen. Darüber hinaus könnten auch andere Länder diese Verordnung als Blaupause für ihre eigene Gesetzgebung nutzen.
Insgesamt ist die neue Batterieverordnung der Europäischen Union ein großer Erfolg für die Entwicklung zu einer nachhaltigen Gesellschaft.
(Dieser Artikel erschien zuerst am 26.07. auf der Seite des Öko-Instituts)
Autor*in:
Dr. Hartmut Stahl, Dr. Johannes Betz