Die EU-Verpackungsverordnung wurde am 24. April verabschiedet. Der Kompromiss zwischen Rat, Kommission und Parlament wurde bereits im März geschlossen. Die Verordnung beinhaltet unteranderem ein verbindliches Abfallvermeidungsziel sowie die Recyclingfähigkeit von Produkten. Diese soll allerdings erst ab 2038 wirklich Wirkung zeigen, denn erst ab dann müssen Produkte die zu weniger als 80 % recyclingfähig sind vom Markt. Umweltverbände kritisieren, dass die Verordnung insgesamt nicht wirkungsmächtig genug ist. So wird sich z. B. nur auf Plastik als Einwegverpackung fokussiert. Papier und Pappen bleiben von der Verordnung unbeachtet. Auch die Mehrwegpflicht wurde deutlich abgeschwächt. Märkte die zu einer Gruppe gehören wie z. B. Lidl und Kaufland können ihr Mehrwegangebot unter einander verrechnen und dadurch Quoten unterwandern.
Im April begann der Stakeholderprozess in Form eines Dialogforums und einer Dialogwerkstatt. An den Treffen nahmen Vertreter*innen aus Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie aus Forschung und Zivilgesellschaft teil. Zu dem Forum wurden ca. 20 Akteur*innen aus Spitzenverbänden eingeladen, während bei der Werkstatt ein größerer Kreis von Teilnehmenden Vorschläge für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft präsentieren konnte.
Ergebnisse: Bei dem Dialogforum waren unteranderem der BUND, NABU, DNR, Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe dabei. Die Umweltverbände forderten konkrete und messbare Ziele für den Ressourcenschutz, welche auch gesetzlich festgelegt werden müssen. Wichtig ist aber vor allem die Senkung des Ressourcenverbrauchs auf 6 Tonnen Primärrohstoffen pro Person bis 2050. Die Nutzung von Sekundärrohstoffen müsse durch eine preisliche Anpassung konkurrenzfähig gemacht werden. Außerdem sollte der Fokus nicht zu sehr auf Recycling liegen da geschlossene Wertstoffkreisläufe physikalisch ohnehin schwierig ist. Vielmehr müsse der Konsum nachhaltig sein und Besitzverhältnisse neu gedacht werden.
Auch Vertreter*innen aus der Industrie und Wirtschaft stehen einem Umdenken in der Ressourcennutzung positiv gegenüber. Sie möchten allerdings eher auf Innovationen setzten und betonen, dass einzelne Branchen wie z. B. Metalle weiterhin ressourcenintensiv bleiben werden. Viele Vertreter*innen fordern daher die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und Zulassung neuer Technologien.
Im Oktober verabschiedete der EU-Umweltausschuss seine Position zur Verpackungsverordnung. Der Ausschuss schwächt den Entwurf der EU-Kommission in vielen Punkten. Bspw. rücken Papierverpackungen oder Bioplastik mehr in den Fokus, während die Position gleichzeitig mehr Ausnahmen für Take-Away Verpackungen vorsieht. Der Umweltausschuss hat mit 56 Stimmen für den Entwurf der Kommission gestimmt.
Im November 2022 legte die EU-Kommission einen Entwurf zur Verpackungsverordnung vor. In diesen geht es darum, die Verpackungsabfälle entlang der gesamten Lieferkette zu reduzieren. Der Entwurf enthält unteranderem klare Label, um Recycling zu vereinfachen, Mehrwegoptionen für Verbraucher*innen und ein Stopp für unnötige Verpackungen. Das wirtschaftliche Recycling von Verpackungen soll in der ganzen EU bis 2030 möglich sein. Durch Recycling und Wiedernutzung soll der Verpackungsmüll um bis zu 15 % reduziert werden. Eine endgültige Fassung der Verordnung soll bis 2024 stehen, sodass die Umsetzung 2025 beginnen könnte. Bisher gilt in der EU die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle aus dem Jahr 1994. Laut dieser Regelung sind die Mitgliedsstaaten selbst dafür zuständig Verpackungsmüll zu reduzieren.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung startete am 19. Juni einen Ideenwettbewerb zu Grünem Wasserstoff. Die Forschung in diesem Bereich erstreckt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette: von der Produktion bis zur Nutzung.
Im Juni verschiedet das Bundeskabinett die Nationale Wasserstoffstrategie – ein halbes Jahr später als geplant. Die Strategie enthält einen Aktionsplan mit 38 Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erzeugung von grünem Wasserstoff, wobei auch blauer Wasserstoff vor allem als Übergangstechnologie eine signifikante Rolle spielen soll. Die Anwendungsbereiche von Wasserstoff erstrecken sich vom Verkehr, über Energieerzeugung, industrielle Nutzung bis hinzu Wärmeproduktion für Gebäude. Bis 2030 sollen Anlagen zur Wasserstoffherstellung mit einer Gesamtleistung von bis zu fünf Gigawatt entstehen und in den folgenden Jahren um weitere fünf Gigawatt erweitert werden. Da der Fokus auf grünen Wasserstoff gelegt werden soll, müssten Wind- und Solaranlagen zur Produktion von grünem Strom für die Elektrolyse erheblich ausgebaut werden. Die „Ökostromlücke“ wird sich so weiter vergrößern.
Im Juni 2020 wurde das neue Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess III) verabschiedet. Unter Berücksichtigung aktueller umweltpolitischer Herausforderungen schreibt es das alte Programm fort und formuliert Ziele, Leitideen und Handlungsansätze zum Schutz der natürlichen Ressourcen. ProgRess III bietet einen umfassenden Überblick in die Ergebnisse und Evaluierung von Progress II, woraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Programms gezogen wurden. Im Mittelpunkt stehen die „Instrumente und Maßnahmen“. Hier werden konkrete Möglichkeiten vorgestellt, die Nutzung von natürlichen Ressourcen effizienter und deren Beschaffung verantwortungsvoller zu gestalten. Insbesondere Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme wie EMAS sollen ein geeignetes Mittel darstellen, um ressourceneffizient entlang der Wertschöpfungskette zu arbeiten und Umwelt- und Sozialstandards besser zu berücksichtigen. EMAS-Unternehmen sollen bevorzugt und so bspw. im Bereich der öffentlichen Beschaffung zur Ressourcenschonung beitragen.
Im November 2020 wurde das Ergebnis des Bürgerdialogs GesprächStoff Ressourcen veröffentlicht.
Am 15. Januar 2020 verabschiedete die Bundesregierung die neue Rohstoffstrategie. Sie enthält 17 konkrete Maßnahmen in den drei Säulen der Rohstoffversorgung: heimische Rohstoffe, Importe sowie Recycling. Aufbauend auf der Strategie aus dem Jahr 2010 sollen erfolgreiche Maßnahmen erhalten und weiterentwickelt werden. Darunter sind die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien), das Rohstoffmonitoring der Deutschen Rohstoffagentur sowie die Rohstoffkompetenzzentren an Auslandshandelskammern in ausgewählten Ländern. Angesichts neuer Herausforderungen kommen neue Maßnahmen hinzu. Dazu zählen neben der F&E-Förderung von Projekten zu Rohstoffverarbeitung und Leichtbau auch ein neuer Dialogprozess mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mit dem Ziel eines stärkeren Einsatzes mineralischer Sekundärrohstoffe. Ziele sind unter anderem die langfristige Sicherstellung der Rohstoffversorgung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, mehr Ressourceneffizienz sowie eine verringerte Importabhängigkeit.
Im Januar beschloss das Bundeskabinett die „Nationale Bioökonomiestrategie„. Die Strategie baut auf der Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 und auf der Politikstrategie Bioökonomie auf. Die Bundesregierung legt Ziele fest und benennt Maßnahmen, um diese zu erreichen. Den Zielen und Maßnahmen ordnet die Bundesregierung zwei zentrale Handlungsprämissen über. Zum einen seien fortschrittliche Technologien und biologisches Wissen die Eckpfeiler der Bioökonomie. Zum anderen solle die biogene Rohstoffbasis der Bioökonomie nachhaltig und kreislauforientiert gestaltet sein. Von Seiten der Zivilgesellschaft wird die Strategie als zu uneindeutig kritisiert. Die Strategie setze ihren Fokus zu sehr auf technischen Fortschritt und die verstärkte Nutzung biogener Rohstoffe, als auf den formulierten Anspruch, den Ressourcenverbrauch wirklich zu senken.
Ende des Jahres 2020 wurden die Mitglieder des neuen Bioökonomierates berufen, welche im Dezember zur ersten Sitzung zusammenkamen. Erstmalig sind Vertreter des Ökolandbaus, des Naturschutzes sowie aus Soziologie und Politologie dabei. Für zunächst drei Jahre soll der inzwischen dritte Bioökonomierat die Bundesregierung bei der Umsetzung der nationalen Bioökonomiestrategie begleiten.
Auf einer Konferenz diskutieren der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, die Bundesministerin für Forschung und Bildung, Anja Karliczek sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Gerd Müller mit Vertreter*innen aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die zukünftige Rolle von Wasserstoff. Die Konferenz bot damit die Möglichkeit, Beiträge und Stellungnahmen zur Erarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie abzugeben. Die vier Ministerien veröffentlichten auf der Konferenz ein Diskussionspapier „Wasserstoff und Energiewende“.
Im Oktober stellte Wirtschaftsminister Altmaier die Ergebnisse des Dialogprozesses „Gas 2030“ vor. Im Ergebnisbericht wird eine erste Bilanz gezogen.
In Mai fanden insgesamt drei „Bürgerwerkstätten“ zu ProgRess III statt (in Erfurt, Hannover und Ludwigshafen) und es gab einen Online-Bürgerdialog. Nach nicht abgeschlossener Ressortabstimmung begann im Dezember das Beteiligungsverfahren für Länder und Verbände. Diese haben einen Monat Zeit, Stellungnahmen einzureichen.
Überarbeitung der Rohstoffstrategie von 2010. Stellungnahmen von Unternehmen, Verbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft werden einbezogen.
Die Validierung ist abgeschlossen und Deutschland erhält den Titel des EITI-konformen Landes, da alle EITI-Ansprüche erfüllt wurden.
Im Dezember veröffentlicht die deutsche Multi-Stakeholdergroup den 2. Transparenzbericht über den Rohstoffabbau in Deutschland.
Der Bioökomonierat hat seine zweite Arbeitsperiode beendet.
Im Juli wird ein Referentenentwurf zur „Nationalen Bioökonomiestrategie“ veröffentlicht. Der Entwurf und die neue Strategie werden in Zusammenarbeit der beiden bisher federführenden Ministerien erarbeitet – dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die zweiwöchige Kommentierungsfrist wurde seitens der Zivilgesellschaft als zu kurz kritisiert.
Im Dezember startete der Dialogprozess „Gas 2030“. Akteur*innen aus der Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutierten die Rolle zukünftiger Energieträger bis 2030.
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) fordert die Bundesregierung auf, die Rohstoffstrategie zu überarbeiten und legt einen eigenen Fünf-Punkte-Plan vor, der der Bundesregierung als Richtlinie dienen soll. Neben der Stärkung des Rohstoffabbaus direkt in Deutschland sollen auch ganz neue Rohstoffquellen wie der Tiefsee- und der Weltraumbergbau über Pilotprojekte gefördert werden.
Auch die Zivilgesellschaft – vorrangig bestehend aus entwicklungs- und umweltpolitischen Organisationen – hat eigene Forderungen für eine überarbeitete Rohstoffstrategie vorgelegt. Hier steht vor allem die Minimierung des Rohstoffverbrauchs im Fokus, bedingt durch eine Änderung in Produktions- und Konsummustern.
Im Oktober wird der aktualisierte erste D-EITI-Bericht veröffentlicht. Im November startet die Validierung des Berichts, d.h. die externe Überprüfung, ob Deutschland die festgelegten Transparenzstandards von EITI erfüllt.
Das „Zivilgesellschaftliche Aktionsforum Bioökonomie“ gründet sich, da es der Bioökonomierat versäumte, die Zivilgesellschaft in die gesellschaftlichen Dialoge ausreichend einzubinden.
Im August 2017 erfolgt die erste Veröffentlichung des EITI-Transparenzberichts in Deutschland. Neben der Bündelung von vielen Informationen zum Rohstoffsektor in Deutschland ist hier auch die Veröffentlichung von Finanzströmen zwischen Rohstoffunternehmen und staatlichen Stellen enthalten. Hier haben erst 12 der 48 Unternehmen ihre Finanzströme offengelegt. Die restlichen Unternehmen haben noch bis Anfang 2018 Zeit, um dies nachzuholen. Zusätzlich und über die Vorgaben von EITI hinausgehend enthält der Bericht noch Kapitel zu erneuerbaren Energien, Subventionen und Steuervorteilen im Rohstoffsektor sowie dem Umgang mit Umweltschäden.
Das Fraunhofer-Institut hat für die Bundesregierung die Umsetzung der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ evaluiert. Ziel ist eine Erfolgskontrolle der Förderungen, um aufbauend auf den Daten die Forschungsstrategie weiterzuentwickeln.
Am 2. März wurde die Fortschreibung ProgRess II vom Bundeskabinett verabschiedet. Wieder liegt der Fokus auf der Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourceneinsatz. Bekenntnisse zur absoluten Senkung des Ressourcenverbrauchs und eine sinnvolle Berücksichtigung von Rebound-Effekten fehlen nach wie vor.
Deutschland wird durch den internationalen EITI-Vorstand als Kandidat angenommen.
Der „Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ erscheint. Der darin beurteilte Umsetzungsstand der Politikstrategie wird als gut bewertet. Als Erfolge werden bezeichnet: 1. Eingang der Ziele und Leitgedanken der Bioökonomie in viele Politikressorts; 2. Förderprogramme und Abkommen entsprechen der Politikstrategie; 3. weitreichende Umsetzung der über 70 in der Strategie benannten Einzelmaßnahmen
Es fanden insgesamt fünf „Bürgerwerkstätten“ zur Fortschreibung von ProgRess statt (in Berlin, Jena, Hameln, Heubach und Düsseldorf). Darüber hinaus gab es einen Online-Dialog und einen Workshop mit Bürgerbotschafter*innen der Werkstätten. Die 200 Teilnehmenden wurden dabei per Zufallsauswahl nominiert.
Im März 2015 nimmt die Multi-Stakeholder-Gruppe in Deutschland ihre Arbeit auf. Diese besteht aus je 5 Vertreter*innen aus der Regierung, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Die jeweiligen Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren berufen. Ende 2015 hat die Arbeitsgruppe die deutsche Kandidatur für eine Vollmitgliedschaft bei EITI eingereicht.
Unterzeichnung der Rohstoffpartnerschaft mit Peru.
Die „Nationale Politikstrategie Bioökonomie“ wird beschlossen. Federführend bei der Erarbeitung der Politikstrategie war das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Strategie soll eine zusammenhängende, ressortübergreifende Politik ermöglichen. Sie baut auf der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie auf der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“ auf.
Ende Februar 2012 wurde das erste Deutsche Ressourceneffizienzprogramm vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Fokus des Programms liegt auf der Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourceneinsatz durch freiwillige Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Neben verbindlichen Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten fehlt auch ein Bekenntnis zur absoluten Senkung des Ressourcenverbrauchs. Zur wissenschaftlichen Begleitung des Programms wurde von BMUB und UBA das Projekt PolRess (kurz für Ressourcenpolitik) initiiert und an die FU Berlin, das Ecologic-Institut und das Öko-Institut vergeben.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle vier Jahre dem deutschen Bundestag über die Entwicklung der Ressourceneffizienz zu berichten. Darüber hinaus soll im gleichen Turnus das Ressourceneffizienzprogramm fortgeschrieben werden.
Unterzeichnung der Rohstoffpartnerschaft mit der Mongolei.
Im Frühjahr 2012 beendete der Forschungs- und Technologierat Bioökonomie seine Arbeit. Im August 2012 nahm der Bioökonomierat als neues Beratungsgremium seine Arbeit auf. Der Bioökonomierat berät die Bundesregierung bei der Umsetzung der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ und der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“. Der Rat führt einen offenen Dialog mit der Gesellschaft, um das Interesse für die Bioökonomie zu wecken.
Der Wissenschaftscampus „Pflanzenbasierte Bioökonomie“ eröffnet in Halle an der Saale.
Unterzeichnung der ersten Rohstoffpartnerschaft mit Kasachstan.
Die Bundesregierung verabschiedet die Rohstoffstrategie. In dieser wird die Erstellung eines nationalen Ressourceneffizienzprogramms beschlossen.
Im Oktober veröffentlicht die Bundesregierung ihre Rohstoffstrategie. Vorgestellt wird sie auf dem 3. BDI-Rohstoffkongress. Diese zeigt viele Ähnlichkeiten zur europäischen Rohstoffstrategie und deren Kernzielen, wie dem Abbau von Handelshemmnissen maßgeblich durch bilaterale Abkommen und Freihhandelsabkommen. Aber auch die Rohstoffbezugsquellen sollen vielfältiger werden, wofür die Bundesregierung ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) an ausländische Rohstoffunternehmen vergibt, um im Gegenzug Lieferverträge zu erhalten oder die Unterstützung bei Investitionen deutscher Unternehmen in „Entwicklungsländern“ zusichert.
Als Beratungsstelle wird die Deutsche Rohstofagentur (DERA) ins Leben gerufen. Diese ist in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) angesiedelt und befasst sich vor allem mit den sogenannten kritischen Rohstoffen, welche für die deutsche Industrie eine hoe Bedeutung haben aber nur eine begrenzte Verfügbarkeit aufweisen.
Darüber hinaus sind in der Strategie zur Rohstoffsicherung Bilaterale Rohstoffartnerschaften vorgesehen.
Ein weiteres Ziel der Rohstoffstrategie istAuch soll die inländische Rohstoffgewinnung auszubauenvorangetrieben werden. Die Strategie sieht aber auch Recycling und die Steigerung der Materialeffizienz vor, was durch entsprechende Forschungsvorhaben unterstützt werden soll.
Die Bundesregierung veröffentlicht die „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030„. Federführend an der Entwicklung und Formulierung der Forschungsstrategie wirkte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Mit eingebunden wurden das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Auswärtige Amt. In dieser Strategie wurden Handlungsfelder und Leitprinzipien festgelegt, etwa dass die Ernährungssicherheit immer Vorrang genießt. Die Bundesregierung stellte über sieben Jahre 2,4 Milliarden Euro für die Forschung zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben 2009 den Forschungs- und Technologierat Bioökonomie eingerichtet. Dieser ist als unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung tätig.
Gründung des Netzwerkes Ressourceneffizienz. Mit dem Ziel, die Erfahrungen in dem Bereich zu bündeln und Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu verbinden. Das Netzwerk wird vom Bundesumweltministerium geleitet.
Die Bundesregierung stellt „Elemente einer Rohstoffstrategie“ vor, welche sie zur Richtlinie ihres Handelns erklärt. Darin folgt sie offenbar den Forderungen aus der Wirtschaft nach einer aktiveren Politik zur Sicherung der Rohstoffversorgung mit der Begründung, dass die maßgeblich auf den Export ausgerichtete deutsche Wirtschaft vom Import von Rohstoffen stark abhängig sei.
Zusätzlich wird ein Interministerieller Ausschuss Rohstoffe (IMAK Rohstoffe) gegründet, der unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit verschiedenen weiteren Ministerien rohstoffbezogene Probleme identifiziert und transdisziplinäre Lösungen herausarbeitet. Neben den verschiedenen politischen Ressorts aus Agrar-, Forst-, Außen- oder auch Entwicklungspolitik sind auch Vertreter*innen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) als Sachverständige vertreten. Nicht mit einbezogen wird hingegen die Öffentlichkeit.
Auf dem 1. BDI-Rohstoffkongress kritisiert Dieter Ameling (Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl), dass die Bundesregierung die Bedeutung der Rohstoffversorgung verkennt und formuliert die zentrale Forderung der Wirtschaft, dass eine Sicherung der Wettbewebsfähigkeit nur durch eine Sicherung von Rohstoffmärkten möglich sei.