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4. November 2021

Ressourcenpolitik im Bundestag | Oktober 2021

Dienstag, den 5. Oktober

  • Die Bundesregierung weist in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion darauf hin, dass unter dem aktuellen EU-Rechtsrahmen Wasserstoff- und Erdgasnetze „regulatorisch zwingend getrennt betrachtet werden“ müssen. Dies gilt ebenfalls für eventuell bestehende Kostenrisiken. Es wird erwartet, dass noch dieses Jahr die EU-Regeln für den Gasmarkt überarbeitet werden und dadurch auch der Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft. „Es ist dabei aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, dass den Mitgliedstaaten auch bei einer europäischen Lösung hinreichende Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung einer zukünftigen Regulierung verbleiben und die zukünftige Regulierung des reinen Wasserstoff- und des Erdgasnetzes effektiv aufeinander abgestimmt werden“, heißt es ergänzend in der Antwort.
  • In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, dass eine diversifizierte Erdgasimportstruktur dazu beitrage, die Versorgungssicherheit Deutschlands zu erhöhen. Importe aus den Niederlanden und Norwegen böten zum Beispiel den Vorteil kurzer Pipelinewege und der partnerschaftlichen Verbindung durch die Europäische Union beziehungsweise den Europäischen Wirtschaftsraum. Heimische Erdgasförderung stütze die Versorgungssicherheit und generiere inländische Wertschöpfung, sei jedoch Länderkompetenz.

Donnerstag, den 7. Oktober

  • Einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zufolge verfügt die Bundesregierung über keine Informationen über das Ausmaß der Fälle von illegalem Müllexport von Deutschland nach Polen und Tschechien im Jahr 2020. Zusätzlich weist sie auf die Zuständigkeit der Länder für den Vollzug des Abfallrechts hin und betont, dass sich die Bundesregierung weiterhin für eine fachgerechte Entsorgung und eine Beschränkung der Exporte von Abfällen in Drittstaaten einsetzt.

Montag, den 11. Oktober

  • Im Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) heißt es, dass die beschlossenen Maßnahmen „mit Nachdruck vorangetrieben und damit wichtige Grundlagen für Investitionen aus der Wirtschaft sowie für Forschungsinitiativen geschaffen“ wurden. Teil der NWS sind die „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) im Bereich Wasserstoff, für welche insgesamt acht Milliarden Euro bereitgestellt wurden. Im Mittelpunkt stehen dabei der Industrie- und der Verkehrssektor und insbesondere im Stahlbereich sieht die Bundesregierung ein wichtiges Handlungsfeld für die Dekarbonisierung. Einen weiteren Teil der NWS bilden die Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) und die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage.
  • Laut einer Unterrichtung der Bundesregierung werden dank einer zusätzlichen Maßnahme für den Gebäudesektor im Rahmen des Klimaschutzgesetzes insgesamt 11,5 Milliarden statt 5,7 Milliarden Euro Förderungsmittel für effiziente Gebäude zur Verfügung stehen. „Die entsprechende Mittelausstattung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist zeitnah umsetzbar und ein wichtiges Signal im Hinblick auf die stark gestiegenen Förderabrufe und deren Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, schreibt die Bundesregierung.

Dienstag, den 12. Oktober

  • DemBericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor – Prüfung der Annahmen des Sofortprogramms gemäß Paragraf 12 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zufolge wurde dem Expertenrat für Klimafragen keine methodisch konsistente, isolierte Rechnung zur Quantifizierung der Wirkung des Sofortprogramms 2020 für den Klimaschutz im Gebäudesektor vorgelegt. Aus der Bewertung der Prognos AG ergibt sich eine zusätzliche Reduktion der Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors um zwei Megatonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2025. Doch diese Wirkung kann nicht ausschließlich auf das Sofortprogramm 2020 (Sicherstellung der bereits erwähnten zusätzlichen 5,8 Milliarden Euro für die BEG) zurückgeführt werden, sondern ergibt sich aus der gesamten Erhöhung der Fördervolumina. Es sei kein Nachweis geliefert worden, dass das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgeschlagene Sofortprogramm 2020 die Anforderung des Klimaschutzgesetzes (Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors) erfüllt, so die Expert*innen.

Donnerstag, den 21. Oktober

  • In einer Unterrichtung wurde dasMaßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 vorgelegt, welches für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren sowie der mittelbaren Bundesverwaltung gilt. Mit dem Ziel einer „klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030“ sind Emissionen vorrangig zu vermeiden und zu reduzieren und nicht vermeidbare Emissionen sollen kompensiert werden. Der Bund soll unter anderem in folgenden Bereichen eine Vorbildfunktion einnehmen: nachhaltiges und energieeffizientes Bauen und Sanieren, Bahnreisen für Dienstreisen beziehungsweise Videokonferenzen und nachhaltige Beschaffung.

Autor*innen:
Timea Campedelli
Ann Wehmeyer