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29. Juni 2021

Ressourcenpolitik im Bundestag | Juni 2021

Montag, den 7. Juni

  • Die neue Mantelverordnung wurde in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als guter Kompromiss befunden. An der Neuregelung wird seit 15 Jahren gearbeitet, weshalb der Beschluss zur bundeseinheitlichen Regelung für den Umgang mit mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken und Gleisschotter von Expert*innen begrüßt wurde. Im Mittelpunkt stand auch die Abwägung zwischen der Schonung natürlicher Ressourcen (Recycling) sowie dem Wasser- und Bodenschutz.Allerdings wurde die Verordnung von Vertreter*innen der Bauindustrie kritisiert. Sie befürchten eine Stoffstromverschiebung hin zu Deponien, eine komplizierte Umsetzung auf den Baustellen und höhere Baukosten. In der Sitzung wurde deshalb auch von punktuellen Nachschärfungen zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen. 

Mittwoch, den 9. Juni

  • Die AfD-Fraktion befragt die Bundesregierung zu ihrer Position im Streit um die Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer, sowie zur Erdgas-Pipeline EastMed und zu ihrer Vermittlerrolle im Streit um die Festlegung einer Seegrenze zwischen dem Libanon und Israel. Verhandlungen zwischen den beiden Ländern wurden immer wieder unterbrochen und finden zur zeit unter US-Mediation statt. 
  • In einer Kleinen Anfrage geht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Nachhaltigkeit beim Bauen im Schienennetz ein. Darin erkundigen sich die Fragesteller*innen darüber, welche Erfahrungen die DB Netz AG beim Einsatz von Holz-, Stahl-, Beton- und Kunststoffschwellen hinsichtlich ihrer Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesamtökobilanz hat. 

Donnerstag, den 10. Juni 

  • In einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung kam die Menschenrechtsaktivistin und Ethnologin Eliane Fernandes Ferreira zu Wort. Sie wünscht sich eine Unterstützung des Bundestages für die indigenen Völker Brasiliens, die gegen die Umweltzerstörung in Brasilien kämpfen. „Die aktuelle brasilianische Regierung versucht die brasilianische Umweltgesetzgebung im Namen des Fortschritts, der Entwicklung zu ändern. Diese Regierung ist skrupellos und möchte einfach den Wald zerstören. Die Genehmigung des Projekts durch die Abgeordnetenkammer am 13. Mai, das Umweltlizenzen flexibler macht, zerstört das, was in Brasilien am reichsten ist, den Amazonas-Urwald.“, so Francisco Piyãkoder, ein Vertreter der brasilianischen Umweltvereinigung Ashaninka. Diese fördert Initiativen zur Wiederaufforstung, Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die von traditionellen und indigenen Gemeinschaften geleitet werden. 
    Während der Sitzung betonte Almut Schilling-Vacaflor vom Institut für Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück den wichtigen Beitrag indigener Völker zum Klimaschutz und wie wenig Aufmerksamkeit ihren Rechte geschenkt wird. Beweis dafür sei die Förderung von Schutzgebieten – auch durch Deutschland – „die zur Landvertreibung indigener Gesellschaften geführt haben sollen“, so die Sozialwissenschaftlerin. Ohnehin konzentriere sich die Umsetzung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen auf Entwaldung während die Rechte indigener Gemeinschaften in den Berichten unerwähnt blieben. 

Freitag, den 11. Juni

  • Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten angenommen. Das Gesetz soll 2023 in Kraft treten und zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen umfassen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.

Montag, den 14. Juni

  • In einer Kleinen Anfrage thematisiert die FDP-Fraktion die aktuelle Entwicklung in der Forschung zu Risiken und Nutzen des Tiefseebergbaus. Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie beabsichtigt, zukünftig Tiefseebergbau zu betreiben und welchen Zeit- und Strategieplan sie diesbezüglich verfolgt. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach einer Einschätzung der ökologischen Bedenken, auch im Vergleich zum Ressourcenabbau an Land.

Mittwoch, den 16. Juni

  • In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen geht hervor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grundlage des Düngegesetzes verpflichtet ist, die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis jeweils Jahresende darüber zu berichten. Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden.
    Weiter heißt es, die Evaluierung werde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet und in Abstimmung zwischen dem BMEL und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durchgeführt. 
  • Laut Angaben der Bundesregierung sind im vergangenen Jahr die CO2-Emissionen im Gebäudebereich gesunken. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion schreibt sie, dass sie um 3.461 Kilotonnen auf 120.000 Kilotonnen CO2-Äquivalente zurück. In der Novelle des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung ein Minderungsziel von 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 festschreiben und rechnet dafür mit einem bedeutenden Investitionsbedarf für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.

Freitag, den 18. Juni

  • In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion gibt die Bundesregierung Auskunft über die verschiedenen technischen Möglichkeiten, den für die Herstellung von Düngemitteln benötigten Phosphor aus Klärschlamm zurückzugewinnen. Informationen über den Umfang der Anwendung dieser Verfahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Ein im Jahr 2020 beauftragtes Ressortforschungsplan-Vorhaben mit dem Titel „Evaluierung verfügbarer Kapazitäten thermischer Klärschlammbehandlung sowie der Phosphorrückgewinnung“ analysiert das quantitative Ausmaß von derzeitigen und zukünftigen Phosphorrezyklaten. Die 2017 novellierte Klärschlammverordnung verpflichtet zu einer Phosphorgewinnung aus Klärschlamm bis 2029.

Montag, den 21. Juni

  • In einer Kleinen Anfrage bringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die fehlende Transparenz beim Einsatz recycelter Kunststoffe zur Sprache. Laut einer Studie des UBA finden 93 Prozent aller Befragten, dass strengere ökologische Anforderungen an Lebensmittelverpackungen nötig seien, da Verbraucher*innen oft die Herstellerangaben zum Rezyklatanteil in der Verpackung nicht überprüfen können. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass 2019 der Anteil von Post-Consumer-Kunststoffrezyklaten an der gesamten Kunststoffverarbeitung in Deutschland 7,2 Prozent betrug (5,6 Prozent im Jahr 2017 zum Vergleich). Außerdem teilt die Regierung die Auffassung, dass ein digitaler Produktpass ein geeignetes Instrument sein könne, um alle Produktinformationen wie z.B. zur Verpackung zu speichern. In diesem Zusammenhang erwähnt sie die Initiative für nachhaltige Produkte der Europäischen Kommission. 
  • Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode keine Novellierung des Bundesberggesetzes. Die Durchführung beziehungsweise Umsetzung des Gesetzes liege jedoch in der Kompetenz der Länder, daher könne sie diesbezüglich keine weiteren Angaben machen. Nach der Pandemie müsse bei vielen Baumaterialien die Produktionskapazität für Vorprodukte hochgefahren werden, hielt die Bundesregierung in ihrer Antwort fest. Damit schreibt sie die Lieferengpässe und Preissteigerungen der Konjunktur zu, bezeichnet die Funktionstüchtigkeit der Lieferketten aber nicht als gestört. Die abweichenden Angaben der Baupreissteigerung des Statistischen Bundesamts und der Branchenvertreter*innen begründet die Regierung mit der Zeitverzögerung bei der Messung der amtlichen Statistik und dem Fehlen einiger Marktfaktoren in der Datenerhebung.

Mittwoch, den 23. Juni

  • Während eines öffentlichen Fachgesprächs zur maritimen Raumordnung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen befassten sich die Sachverständigen mit dem Entwurf für einen „Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee“ (AWZ) sowie einem Antrag der AfD-Fraktion.
    Kim Detloff (Naturschutzbund Deutschland) beklagte, der Schutz gefährdeter und streng geschützter mariner Arten und Lebensräume drohe auf der Strecke zu bleiben. Mehr als vier Fünftel der AWZ, der sogenannten 200-Seemeilenzone, sollten über die Raumordnung für industrielle Interessen wie Schifffahrt, Windenergie oder Rohstoffabbau reserviert werden. Der für das Erreichen der Klimaziele bedeutsame Ausbau der Offshore-Windanlagen müsse außerhalb der Schutzgebiete gelingen.
    Gerold Janssen (Technische Universität Dresden) bezeichnete die Zusammenführung der Planungsräume von Nordsee und Ostsee in einem einheitlichen Planwerk als gelungen. Die Belange würden trotz der naturräumlichen Unterschiede der beiden Meere (Randmeer Nordsee, Binnenmeer Ostsee) harmonisch geregelt.
    Andreas Kannen (Helmholtz-Zentrum Hereon) bescheinigte dem Entwurf eine steuernde Gesamtplanung, die räumliche Möglichkeiten und Grenzen für die einzelnen Nutzungen aufzeige, auch wenn für die Umsetzung der planerischen Vorgaben neben behördlichen in erster Linie wirtschaftliche Akteure und deren Entscheidungen verantwortlich seien.
    Winfried Klein (Interessengemeinschaft LAHN) nannte den Bau von neuen Offshore-Windparks und Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 30 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040 einen unglaublichen Eingriff in die Meeresökologie, der auch nach Fertigstellung weiter auf den Meereslebensraum nachhaltig negativ wirken werde.
    Für Carla Langsenkamp (World Wide Fund For Nature) leistet der Planentwurf keinen Beitrag zum Erreichen der Vorgabe eines „guten Umweltzustands“ von Nord- und Ostsee. Der WWF fordere, dass mindestens 50 Prozent der Schutzgebietsfläche frei von jeglicher menschlicher Nutzung sein müssten.
    Für Ingo Pache (Marinekommando) treffe der Planentwurf auf die Bedürfnisse der Marine im operativen Minimum.

Donnerstag, den 24. Juni

  • Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes angenommen. Die Bundesregierung will die nationalen Klimaziele verschärfen und Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral machen. Für 2030 soll das Reduktionsziel von 55 auf 65 Prozent erhöht werden. Bis zum Jahr 2040 soll eine Treibhausgasminderung von 88 Prozent gelten. Die Klimaziele für die Energiewirtschaft, die Industrie, für Gebäude, Verkehr, die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft sollen neu festgelegt werden.

Dienstag, den 29. Juni

  • In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion schreibt die Bundesregierung, sie habe derzeit keine Pläne für einen Einstieg in den Tiefseebergbau. Da aktuell Forschungsvorhaben über die ökologischen Auswirkungen solcher Vorhaben laufen, stelle sich die Frage nach einer Entscheidung für oder gegen Tiefseebergbau noch nicht, so die Bundesregierung. Zu diesem Zweck hat die Internationale Meeresbodenbehörde der Bundesregierung zwei Explorationslizenzen erteilt. Etwa die Hälfte der geplanten Explorationsarbeiten befasst sich mit dem Umweltzustand des Gebietes und der Analyse möglicher Umweltauswirkungen eines zukünftigen Tiefseebergbaus.
  • Momentan ist ein hohes Holzpreisniveau vor allem für Nadelschnittholzsortimente und für Holzbauprodukte zu beobachten. Die Entwicklung stehe nicht im Zusammenhang mit der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 als vielmehr mit der hohen Nachfrage auf den Märkten für Schnittholz bei ausgelasteten Kapazitäten der Sägeindustrie, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
    Mit dem Hilfspaket „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Bewältigung der Waldschäden sowie zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel soll die langfristige Rohstoffverfügbarkeit von Holz finanziell gefördert werden.

Autor*innen:
Timea Campedelli
Ann Wehmeyer