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1. Mai 2021

Ressourcenpolitik im Bundestag | April 2021

Dienstag, den 13. April

  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern ein mehrjähriges Förderprogramm “Klimaneutrale Wissenschaft und Forschung” zu erarbeiten. Damit sollen Hochschulen und Universitätskliniken unterstützt werden, bereits vor 2040 klimaneutral zu sein und als Reallabore des Wandels neue Lösungen für klima- und ressourcenschonende Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsweisen zu entwickeln. Zudem soll ein Programm für die nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens sowie der energetischen, an den Prinzipien einer Kreislaufwirtschaft ausgerichteten Sanierung von Forschungsbauten, Hochschulbauten sowie den Gebäuden der Studierendenwerke gemeinsam mit den Ländern entwickelt werden. Da, wo regulatorische Hürden die Orientierung am niedrigsten Preis statt Nachhaltigkeit, Klimaschutz und der Betrachtung des kompletten Lebenszyklus’ öffentlicher Bauten vorschreiben, soll auf eine Reform hingewirkt werden.

Mittwoch, den 14. April

  • Die Bundesregierung hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung” vorgelegt, mit dem sie die Genehmigungsverfahren für Braunkohletagebaue an den Kohleausstieg anpassen will. Es gelte, einen Stillstand der Tagebaue zu vermeiden und Planungssicherheit zu gewährleisten, erklärt die Bundesregierung. Mit dem Gesetz wolle man die Dauer von Genehmigungsverfahren bei der Umplanung von Braunkohletagebauen verkürzen. Die Regelungen dienten dazu, auch die bergrechtliche Seite des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zu gestalten. Außerdem soll per Gesetz Lithium in allen Formen als bergfreier Bodenschatz definiert werden. Bislang behinderten Unklarheiten um die Definition das Aufsuchen und die Gewinnung dieses Rohstoffs in Deutschland, erklärt die Bundesregierung weiter.
  • Sachverständige haben sich im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mehrheitlich für eine Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeverpackungen und eine Förderung des Mehrwegsystems ausgesprochen. In einer öffentlichen Anhörung begrüßten sie mehrheitlich den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen.
  • Der Bundesrat hat die Gesetzespläne der Bundesregierung zur Regelung von Wasserstoffnetzen kritisiert. Er sei zu der Feststellung gelangt, dass der Gesetzentwurf nur einen geringen Beitrag zu einer weitergehend integrierten Betrachtung und systemübergreifenden Entwicklung unterschiedlicher Energieinfrastrukturen einschließlich einer effizienten Sektorenkopplung leistet, erklärt er in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, die die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. Der Bundesrat erklärt weiter, er halte es für erforderlich, die Energieinfrastrukturen stärker integriert zu betrachten. Verbunden damit ist eine Bitte an die Bundesregierung, die Einführung eines gemeinsamen Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff zu überdenken und “zumindest eine gemeinsame Planung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur angesichts der erheblichen Überschneidungen im Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas zu ermöglichen”.
  • Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht und verteidigt ihren Gesetzentwurf zur Regelung von Wasserstoffnetzen im Energiewirtschaftsrecht. Aus rechtlichen Gründen sei der Gas- und Wasserstoffbegriff getrennt worden, erklärt sie in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Der nun gewählte Regulierungsrahmen sei minimal, aber passgenau. Entwürfe dafür würden noch in diesem Jahr erwartet, heißt es weiter.

Donnerstag, den 15. April

  • Mit einer Reihe von Forderungen bringt sich die FDP-Fraktion in die Diskussion um den Umgang mit gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten ein. In einem Antrag mit dem Titel “Elektro- und Elektronikgeräte effizienter nutzen – Langlebigkeit, Reparatur, Sammlung und Recycling verbessern” verlangt sie unter anderem, die Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten in Lebensmittelgeschäften auf drei Stück zu beschränken. Der Antrag stand zusammen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf der Tagesordnung des Bundestags. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, zukünftig Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern zur Rücknahme von Altgeräten zu verpflichten, sofern sie Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen. Außerdem thematisiert der Antrag die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, Geräte so zu konstruieren, dass Batterien und Akkumulatoren mit handelsüblichem Werkzeug entnommen werden können. Die Bundesregierung solle prüfen, “in welchen Fällen die Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren sowie die Reparierbarkeit durch Verbraucher sinnvoll ist”, heißt es im Antrag.

Freitag, den 16. April

  • Die Bundesregierung[AW1]  ist davon überzeugt, dass die Stromversorgung auch nach dem Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung gesichert ist. Sie verweist dazu auf wissenschaftliche Studien. Im Laufe dieses Jahres würden die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium weitere Untersuchungen zum Thema angemessene Stromversorgung veröffentlichen, heißt es in der Vorlage weiter.

Montag, den 19. April

  • Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Dazu hat sie nun den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt, der in dieser Woche erstmals vom Bundestag beraten werden soll. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und mehr, ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das betrifft auch den Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Dienstag, den 20. April

  • Mit dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung die langwierigen Rechtsstreitigkeiten beenden, die sich aus dem nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie) ergeben haben. Der Gesetzentwurf stand am 22. April auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und soll ohne Aussprache in den federführenden Umweltausschuss überwiesen werden. Hintergrund des Gesetzentwurfs sind zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2016 entschieden, dass das Dreizehnte Gesetz in einzelnen Punkten die verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen von Energieversorgungsunternehmen beeinträchtige. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass auch das (nicht in Kraft getretene) Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes den Verfassungsverstoß nicht beende. Ziel des jetzt vorgelegten Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, alle “zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend so zu regeln, dass im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg zwischen den Beteiligten endgültig Rechtsfrieden herrscht”. Zu diesem Zweck wird verschiedenen Energieversorgungsunternehmen ein finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen und unverwertbare Elektrizitätsmengen gewährt. Im Gegenzug verpflichten sich die Versorgungsunternehmen, in einem mit der Bundesrepublik abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag sämtliche nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg zu beenden.

Mittwoch, den 21. April

  • Der Bauausschuss hat Oppositionsvorstößen für mehr Nachhaltigkeit am Bau eine Absage erteilt. Weder ein Antrag der FDP-Fraktion, der auf Technologieoffenheit abzielt, noch Anträge der Grünen „Bauwende einleiten – Für eine ressourcenschonende Bau-und Immobilienwirtschaft“ und „Das Drittelmodell – Energetische Modernisierungen voranbringen – Gerecht und sozial ausgewogen“  mit Vorschlägen zu Ressourcenschonung und Kostenverteilung bei der energetischen Modernisierung fanden in der Ausschusssitzung eine Mehrheit. Für die Anträge stimmten jeweils die Antragsteller gegen die Voten der restlichen Fraktionen. Lediglich bei den Grünen-Anträgen enthielten sich die Linken. Ein Grünen-Abgeordneter erklärte zu den Anträgen seiner Fraktion, Klima- und Baupolitik müssten viel stärker als bisher verbunden werden. Beispielsweise brauche der Holzbau bessere Rahmenbedingungen; eine kreislauffähige Bauwirtschaft müsse zum Normalfall werden. Von der CDU/CSU-Fraktion hieß es mit Blick auf den FDP-Vorstoß, zahlreiche Punkte des Antrags seien inzwischen geltendes Recht oder auf den Weg gebracht. Ein Abgeordneter mahnte, die Klimaschutzziele im Blick zu halten. Für die Grünen gelte eher das Gegenteil, sie vergäßen bei ihren Forderungen die Wirtschaftlichkeit und hemmten eher Investitionen.
  • Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel “Zehn Jahre nach dem GAU von Fukushima – Atomkraft hat keine Zukunft” ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit breiter Mehrheit abgelehnt worden. Für den Antrag stimmten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion, während alle anderen Fraktionen dagegen votierten. Der Antrag verlangt, die Ausfuhr von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion in ausländische Anlagen zu verhindern, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist. Außerdem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene entschlossen gegen eine neue Förderung der Atomkraft stellen. Dabei sei es besonders wichtig, dass Deutschland in der Diskussion um die EU-Taxonomie Position beziehe und verhindere, dass die Atomkraft als nachhaltig eingeschätzt werde. Auch die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, die Kernenergie bei der EU-Taxonomie nicht als nachhaltig einzuschätzen. Störend sei jedoch der “moralische Impetus” des Antrags, der anderen Staaten vorschreiben wolle, wie sie ihre Energiepolitik zu gestalten hätten, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion.
  • Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen das Potenzial des Baustoffs Holz stärker für die Bewältigung des Klimawandels nutzen. In einem Antrag, über den der Bundestag einen Tag später beraten hat,, fordern sie die Bundesregierung auf, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) und andere Forschungseinrichtungen zu beauftragen, “noch stärker als bisher” an Umwandlungsprodukten von nachwachsenden Rohstoffen und Weiterverarbeitungstechnologien für derartige Rohstoffe zu arbeiten. Auch soll sie die forst- und holzwissenschaftliche Forschung und Lehre unterstützen und ausbauen, um den internationalen Austausch und Know-how-Transfer zu stärken. Besonders das Bauen sei in seiner derzeitigen Art ein Sektor, der erheblich zum Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) und damit zum Klimawandel beitrage, urteilen die Abgeordneten. Hoffnung mache, dass aktuelle Innovationen und Werkstoffentwicklungen eine Reihe von ursprünglichen Baustoffen zu einer Renaissance führten, allen voran den Rohstoff Holz. Holzbauten würden während der gesamten Lebensdauer von Gebäuden einen niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch aufweisen. Weiterhin könne Holz nach dem Abriss dem Material- beziehungsweise Stoffkreislauf wieder zugefügt werden.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will der immer größer werdenden Menge an Verpackungsabfall den Kampf ansagen. In einem Antrag mit dem Titel “Rein in eine Zukunft ohne Müll – Mehrweg und innovative Pfandsysteme fördern” fordern die Grünen die Bundesregierung auf, das Aufkommen an Verpackungsabfall bis 2030 auf 110 Kilogramm pro Kopf und Jahr zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Mehrwegverpackungen für Lebensmittel, Getränke und Versandhandel zum gesetzlichen Standard gemacht werden, wenn sie Einwegverpackungen ökologisch vorzuziehen sind. Außerdem sollen alle Lebensmittelketten und Getränkemärkte dazu verpflichtet werden, jede Pfandflasche zurückzunehmen. Um den Verbrauch von To-go-Lebensmittelverpackungen zu senken, schlagen die Antragsteller unter anderem vor, im Verpackungsgesetz sicherzustellen, dass Mehrwegalternativen immer günstiger angeboten werden müssen als Einwegverpackungen.

Freitag, den 23. April

  • Der Bundesrechnungshof hat der Bundesverwaltung vorgehalten, bei fast jeder zweiten finanzwirksamen Entscheidung “Nachhaltigkeitsaspekte nicht oder nicht angemessen berücksichtigt” zu haben. In einer Ergänzung zu ihren im Dezember 2020 vorgelegten Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, die jetzt dem Bundestag als Unterrichtung zugeleitet wurde, erinnert die Bonner Behörde die Regierung an ihre Selbstverpflichtung, “Nachhaltigkeit zum Ziel und Maßstab des Regierungshandelns” zu machen. Die Bundesministerien seien in ihrem jeweiligen Bereich dafür verantwortlich, dass dieses Prinzip gelebt wird. “Die Prüfungen des Bundesrechnungshofs zeigen jedoch, dass die Ressorts ihrer Verantwortung bislang nicht gerecht werden”, heißt es in dem Papier. Das federführende Bundeskanzleramt müsse “stärker auf nachhaltiges Handeln in der Verwaltungspraxis hinwirken”.

Montag, den 26. April

  • Die im Lieferkettengesetz vorgesehene Risikoermittlung durch Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen und Arbeitnehmerrechten kann immer nur eine Einzelfallprüfung sein und nicht pauschal für eine Region oder einen Staat erfolgen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung schreibt dazu weiter: “Die gesetzliche Sorgfaltspflicht soll risikobasiert umgesetzt werden und sich auf alle Lieferketten beziehen. Welche Risiken das Unternehmen wie adressieren muss, hängt maßgeblich von der individuellen Unternehmens- und Risikosituation ab. Die Bewertung und Priorisierung entlang der im Gesetzentwurf verankerten Prinzipien erfolgt durch die Unternehmen im Rahmen ihrer Risikoanalyse. Auf dieser Grundlage entscheidet das Unternehmen selbst, welche Risiken es zuerst adressiert.”
  • Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf für ein Lieferkettengesetz verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Verabschiedung einer EU-Verordnung oder Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten dieses nationale Gesetz zu evaluieren. Dies erfasse auch mögliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), betont die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. KMU sollen laut Gesetzentwurf vom Anwendungsbereich nicht erfasst sein. Das bedeute, sie müssten nicht Bericht erstatten und könnten weder mit Bußgeldern belegt noch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Sie könnten aber durch die Umsetzung der Sorgfaltspflichten indirekt betroffen sein, schreibt die Regierung weiter und betont: “Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen nicht dazu, auf das Lieferkettenmanagement ihrer Zulieferer in einer Weise einzuwirken, die die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen übersteigt.”

Donnerstag, den 29. April

  • In einer Anfrage vom 13.4 thematisierte die FDP-Fraktion die Problematik des Plastikmülls in deutschen Meeresgewässern. In Erfahrung bringen wollen die Liberalen unter anderem, wie sich die Menge von Plastikmüll in Nord- und Ostsee seit dem Jahr 2000 verändert hat und welche Strategie die Bundesregierung zum zukünftigen Umgang mit Plastikmüll in deutschen Meeresgewässern verfolgt. Weltweit sind Verpackungsmaterialien sowie Abfälle aus Fischerei und Schifffahrt für den Tod von Millionen Seevögeln und weiteren Meereslebewesen verantwortlich. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Ein signifikanter Trend, wie sich Menge, Eintrag und Entnahme von Plastikmüll in deutschen Meeresgewässern seit dem Jahr 2000 verändert hat, lässt sich laut Bundesregierung nicht feststellen.
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Bundestag in Form einer Unterrichtung den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs zugestellt. Der Vertrag soll die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, Eon/Preußen Elektra, RWE und Vattenfall beenden. Wirksam wird der Vertrag mit Inkrafttreten des 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.

Autor*innen:
Luisa Pasternak
Ann Wehmeyer