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  6. Ressourcenpolitik im Bundestag | Mai 2021
3. Juni 2021

Ressourcenpolitik im Bundestag | Mai 2021

Mittwoch, den 5. Mai

  • Der Weg für die Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen und -dosen ist freigemacht. Der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gebilligten Form setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/904 in nationales Recht um. In Zukunft müssen Gastronomie und Einzelhandel beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr statt Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegalternativen anbieten. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind nach wie vor Getränkekartons und für Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht erst ab 2024. Ab 2025 gilt ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff für PET-Flaschen.
  • In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion ein Gesetz zur Bevorratung mit Seltenen Erden. Mit einem Budget von 200 Millionen Euro sollte mindestens ein Jahresbedarf der deutschen Wirtschaft dieser Materialien sichergestellt werden. Darüber hinaus wird in dem Antrag um einen Bericht zum Bedarf an kritischen Materialien und deren Versorgungssicherheit gebeten.

Donnerstag, den 6. Mai

  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Änderungen der Carbon-Leakage-Verordnung und verlangt nachvollziehbare branchenspezifische Kompensationslösungen für im Ausland tätige Unternehmen und gleichzeitig eine weitere Bestärkung der CO2-Bepreisung. Die Carbon-Leakage-Verordnung verfolgt den Zweck, Unternehmen zu entlasten, die von der nationalen CO2-Bepreisung besonders betroffen sind, um zu verhindern, dass diese Unternehmen ins Ausland abwandern. Am 3. Mai 2021 fand eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit statt, bei der die Verordnung sowohl Lob als auch Kritik von Industrie, Politik und Zivilgesellschaft geerntet hat.
  • In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die FDP-Fraktion nach der Vorbildfunktion der Bundesregierung beim CO2-Abdruck. Die Abgeordneten sind daran interessiert, welche Maßnahmen die Bundesregierung seit 2015 ergriffen hat, um den CO2-Ausstoß der Bundesministerien und der nachgelagerten Behörden zu verringern. Zusätzlich wird gefragt, welche klimafreundlichen Kriterien die Bundesregierung beim Kauf von Dienstwagen sowie bei der Durchführung von Dienstreisen anlegt.

Mittwoch, den 12. Mai

  • Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) überstellt dem Bundestag das Hauptgutachten „Landwende im Anthropozän: Von der Konkurrenz zur Integration“. Laut WBGU können die Klimaschutzziele nur erreicht werden und die Biodiversität nur erhalten werden, wenn sich der Umgang mit Land grundlegend ändert. Als Lösung zur Konkurrenz zwischen Nutzungsansprüchen schlägt der WBGU vor, Schutzgebietssysteme auszuweiten und aufzuwerten sowie Landwirtschaftssysteme zu diversifizieren, wobei Agrarsubventionen immer an ökologische Verbesserungen geknüpft werden sollten. Ferner empfiehlt er eine Transformation der Ernährungsstile, um die Gesundheit der Menschen zu stärken und Ökosystemleistungen zu erhalten. Ein weiterer Vorschlag zielt darauf ab, die Nutzung von Biomasse nach Einsatzarten zu priorisieren und dabei das Bauen mit Holz zu fördern.

Montag, den 17. Mai

  • In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales sprach sich eine breite Mehrheit von Sachverständigen für ein Lieferkettengesetz aus. Anlass für die Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke, der die grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes für eine Verpflichtung der menschenrechtlichen Standards in Lieferketten für Unternehmen fordert.
    Zivilgesellschaftliche Organisationen verteidigten einerseits den Paradigmenwechsel des Entwurfes, bewerteten ihn andererseits als nicht weitreichend genug. Seitens der Wissenschaft wurde die fehlende Regelung der zivilrechtlichen Haftung, die zu Rechtsunsicherheit und der Besserstellung von großen Unternehmen führen kann, kritisiert. Kritik von den Wirtschaftsverbänden gab es unter anderem wegen der vorgesehenen sogenannten Prozessstandschaft und die Verwendung von vielen unbestimmten Rechtsbegriffen.
  • Die vom Bundestag beschlossene Verordnung über Kraftwerke wird in mehreren Punkten geändert. Die Bundesregierung hat die Änderungen des Bundesrates unverändert übernommen und nun muss der Bundestag erneut über die Vorlage abstimmen. Die Verordnung beinhaltet eine neue Regelung für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und die Mitverbrennung von Abfällen. Damit werden Vorgaben der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2017 umgesetzt.

Dienstag, den 18. Mai

  • Die Bundesregierung hat die Einführung einer sogenannten Mantelverordnung beschlossen und nun muss der Bundestag über die Vorlage abstimmen. Die Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung bekannte Vorlage verfolgt das Ziel, die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter zu gewährleisten sowie die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen. Von diesen Abfällen fallen jährlich circa 240 Millionen Tonnen an. Mithilfe der Verordnung sollten die Kreislaufwirtschaft und der Grundwasser- und Bodenschutz gefördert werden. Wichtigste Verwertungswege sind das Recycling, also die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke, sowie die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen.
  • Die AfD-Fraktionen thematisiert in einer Kleinen Anfrage die Situation des Bergbaus in Deutschland. Die Fragesteller*innen wollen unter anderem wissen, ob eine Novelle des Bergbaugesetzes geplant ist und ob eine unterirdische Raumplanung, eine zentrale Untertageraumordnung und eine Tiefseebergbau-Strategie für notwendig erachtet wird.

Mittwoch, den 19. Mai

  • In der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen Details zu Wasserstoff, Gülleanlagen und Agro-PV-Anlagen geregelt werden. Darin wird die Definition von „grünem Wasserstoff“ und Folgen für die EEG-Umlagebefreiung besprochen, die so gesetzt wurden, dass sie einen schnellen Markthochlauf der Technologie unterstützen und Mindestanforderungen an den „glaubhaften Strombezug aus erneuerbaren Energien stellen“. Die Bezeichnung grüner Wasserstoff umfasst demnach nur den Wasserstoff, der innerhalb der ersten 5.500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält.
  • Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat einer Änderung des Atomgesetzes zugestimmt und damit den Weg freigemacht für die Entschädigung der vom vorgezogenen Atomausstieg betroffenen Energiekonzerne in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Der Ausgleich für unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen wurde 2016 vom Bundesverfassungsgericht als erforderlich anerkannt. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Höhe und die Intransparenz des Zustandekommens der Entschädigungssumme für die vier betroffenen Energiekonzerne. Grundsätzlich sei eine Beilegung des Streites aber zu begrüßen.

Donnerstag, den 20. Mai

  • In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) als festen Bestandteil der deutschen und europäischen Klimaschutzstrategie als Beitrag zur Klimaneutralität zu etablieren. Um einen regulatorischen Rahmen für die CCS-Technologie zu schaffen, soll die Bundesregierung ein Kohlendioxidkreislaufwirtschafts- und -speicherungsgesetz erarbeiten und aus Mitteln des Energie- und Klimafonds ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm auflegen.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag die Koordination von Strom-, Erdgas- und Wasserstoffplanungen. Es müssten die gleichen Eingangs- und Schnittstellenparameter für die Szenariorahmen gelten, so dass Synergieeffekte zwischen den Infrastrukturen ermittelt und genutzt werden. Die gesamte Planung müsse auf eine schnellstmögliche Klimaneutralität ausgerichtet werden, da bei der Gasnetzplanung Klimaziele bislang nicht berücksichtigt werden.
  • In einer von Gyde Jensen (FDP) geleiteten Sitzung referierten Expert*innen über die katalysierende Wirkung der Erderwärmung auf Menschenrechtsverletzungen und die Notwendigkeit Klima- und Menschenrechtsschutz sinnvoll zu verbinden. Susanne Dröge, eine Vertreterin der Stiftung Wissenschaft und Politik, sprach über die Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit und bestätigte, dass Klimawandel als Konfliktmultiplikator wirkt und dazu beiträgt, extremistische Gruppierungen zu fördern. Wer Hassrede oder politische und soziale Marginalisierung bekämpfen wolle, müsse deshalb künftig auch Klimawandelfolgen mitberücksichtigen, so die Expertin.
    Michael Reder, Professor für Praktische Philosophie, griff die historische Komponente der Entwicklung der Menschenrechte auf: „Sie müssen immer wieder dort nachjustiert werden, wo die Grundidee der Menschenrechte – allen Menschen gleichermaßen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen – in Gefahr gebracht wird“.
    Weitere Expert*innen aus den unterschiedlichsten Bereichen behandelten Klimaflucht, die Implikationen für Subsistenzwirtschaft und allgemein marginalisierte Personen, die Gefahr von Ernährungs- und Wasserversorgungskrisen und die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung für Treibhausgasemissionen.
  • Der Bericht des Expertenrates für Klimafragen zur Vorjahresschätzung, welcher sich auf die Emissionsdaten vom Umweltbundesamt stützt, wurde dem Bundestag vorgelegt. Im Jahr 2020 hat der Gebäudesektor im Gegensatz zu allen anderen Sektoren die Zielvorgaben für die Treibhausgasemissionen sicher verfehlt. Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere die Emissionen im Verkehrssektor beeinflusst und im Energiesektor spielten auch der niedrige Erdgas- und Ölpreis sowie das Wettergeschehen eine Rolle. Zur Weiterentwicklung der Wirkungsweise des Klimaschutzgesetzes empfiehlt der Expertenrat, einen zusätzlichen Prüfmechanismus für Sektoren zu etablieren, die gemäß Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes das Ziel für das Vorjahr erreicht haben.
  • In einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung kamen verschiedene Bewertungen hinsichtlich der Eignung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) zustande. Befürworter*innen argumentieren, dass es alle Mobilitätslösungen brauche, die technisch möglich seien und dass die deutschen Autohersteller und Zulieferindustrie nicht den Trend verpassen sollten. Andere Expert*innen sehen dies kritisch und bemängeln unter anderem die komplexe und energieintensive Herstellung von E-Fuels. In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Einstufung von synthetischen Kraftstoffen als CO2-frei und begründete dies mit den Vorteilen, die diese bringen würden: die Weiternutzung der bisherigen Tankstelleninfrastruktur und Verbrennungsmotoren

 

Autor*innen:
Timea Campedelli
Ann Wehmeyer