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9. Juni 2020

Ressourcenpolitik im Bundestag | Mai 2020

Diese Sammlung und Zusammenfassung von Anfragen, Anträgen, Anhörungen und Unterrichtungen rund um den Themenkomplex Ressourcenpolitik soll einen kurzen Überblick über die politischen Geschehnisse geben.

Montag, den 4. Mai 2020

Mittwoch, den 6. Mai 2020

  • In einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wurde der Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes kontrovers diskutiert. Entsprechend dem Entwurf soll die Nutzung und der Verbrauch von Kunststofftaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern reduziert werden.
    Zwei Vertreter von Wirtschaftsverbänden wie dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) und dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) kritisierten den Entwurf. Der BDE wandte ein, dass das Verbot von Plastiktüten mehr Probleme schaffe, als es verursache. Die jetzigen Taschen seien gut recyclebar und mehrfach nutzbar. Bei Ersatzprodukten, die durch das Verbot zum Einsatz kommen könnten, sei dies nicht gegeben. Der HDE lehnt den Gesetzesentwurf mit der Begründung ab, dass bereits die Selbstverpflichtung von Unternehmen zur Reduzierung von Kunststofftaschen zu einer Abnahme im Verbrauch führe. Ein Komplettverbot sei damit unnötig. Auch aus rechtlicher Sicht sei der Entwurf bedenklich, da dieser in Grundrechte und europäische Rechtsregeln eingreife, so der Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher.
    Ein Vertreter des Deutschen Städtetags sieht in dem Entwurf hingegen einen guten ersten Impuls, der nun nachbearbeitet werden müsste. Kommunen stünden einem Mehraufwand bei der Entsorgung von Einwegverpackungen gegenüber. Dem müsse mit Mehrweglösungen entgegengesteuert werden.
    Die Vertreter vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und der Deutschen Umwelthilfe e.V. begrüßen die Verbote. Allerdings müssten auch Mehrweg-Alternativen weiter gefördert und bereitgestellt werden. Entgegen einem Verbot fordert der Naturschutzbund Deutschland e.V. eine Abgabe auf alle Einwegtaschen. Zusätzlich müsse es ein Datenmonitoring geben, um die Einsparpotenziale bisheriger und künftiger Maßnahmen besser beurteilen zu können.
    Der Vertreter vom Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) kritisierte, dass der Gesetzesentwurf auf einen zu kleinen Teil abziele und sich vielmehr allen Bereichen der Verpackungen widmen müsse.
  • In seiner 54. Sitzung hat der Ausschuss Digitale Agenda mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) über die Digitalvorhaben, Projekte und Innovationen im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diskutiert. Da Digitalisierung in allen Bereichen des BMEL vorkomme, habe das Ministerium darum gekämpft, zum Digitalkabinett dazuzugehören. Derzeit gebe es in Deutschland im Rahmen des Zukunftsprogramms 14 digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft. Dazu gehöre die Verbesserung von Logistikketten, die Eindämmung von Lebensmittelverschwendung sowie ein gezielter Umgang mit Wasser und Pflanzenschutzmitteln, um mit knapper werdenden Ressourcen besser zu haushalten. Zusätzlich ging es auch darum, grüne Berufe mithilfe der Digitalisierung attraktiver zu machen.

Donnerstag, den 7. Mai 2020

  • In einem Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung wurde über die Flächeninanspruchnahme diskutiert. Alle geladenen Experten waren sich einig, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen verstärken muss, um den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Dies sei besonders wichtig, da effektiver Bodenschutz auch immer Klimaschutz sei. Ein Schwerpunkt dafür liege in der Entwicklung von kompakteren Siedlungsformen. Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung in Städten sowie den Abbau von finanziellen Fehlanreizen sollen nach Stefan Petzold – Vertreter vom Naturschutzbund – dafür genutzt werden, die Bodenversiegelung zu begrenzen. Im Baurecht müsse es eine Verschärfung der Instrumente zur Innenentwicklung geben, sagt Thomas Preuss vom Deutschen Institut für Urbanistik. Auch er sieht an einigen Stellen kontraproduktive finanzielle Anreize, die der Reduzierung des Flächenverbrauches entgegenwirken. Es müssen nach Preuss alle Förderprogramme auf ihre Vereinbarkeit mit den flächenpolitischen Zielen überprüft werden. Professor Dirk Löhr von der Hochschule Trier wandte ein, dass die Folgekosten bei der Ausweisung von Bauland stärker in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen werden sollen. Dies wäre eine gute Steuerungsmöglichkeit, den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Montag, den 11. Mai 2020

Donnerstag, den 14. Mai 2020

  • Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung behandelte in einem Ausschuss nachhaltige Wege aus der Corona-Krise. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und Christian Kroll, Scientific Co-Director bei der Bertelsmann Stiftung plädierten für intensivere internationale Partnerschaften. Nur durch gemeinsame Anstrengungen mit anderen Staaten könne künftigen Krisen wirklich vorgebeugt werden. Kroll betonte, dass sowohl global als auch im nationalen Rahmen die Ungleichheit in Folge der Corona-Krise stark zunehmen werde. Covid-19 sei wie ein Brennglas für die Probleme der Welt. Demnach müsse dringend an dem 0,7-Prozent-Ziel in der Entwicklungszusammenarbeit festgehalten werden. Die Gelder könnten genutzt werden, um eine nachhaltige Transformation in vielen Teilen der Welt anzustoßen. Schmidt betonte, dass die Diskussionen um Nachhaltigkeit derzeit stark im Bewusstsein der Menschen seien, was große Chancen biete. Dieser Zeitpunkt müsse genutzt werden, um den Wohlstand in allen Sektoren und global weiter auszubauen.
  • Derzeit geht die Bundesregierung von 10 bis 15 Wasserstofftankstellen aus, die in den kommenden Jahren in Deutschland gebaut werden. Ende dieses Jahres sei von 100 Tankstellen für Wasserstoff auszugehen. Die weitere Entwicklung sei aber auch von dem Fahrzeugbau und den weiteren Plänen der Hersteller abhängig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage „Einsatzpotenzial von Wasserstoff im Verkehrssektor“ der FDP-Fraktion hervor.
  • Da die exakte Menge der Kohlenstoffeinsparungen in Folge des Kohleausstieges nicht beziffert werden kann, kann auch keine genaue Aussage über die freiwerdenden CO2-Zertifikate getroffen werden. Damit – so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage „Kosten der CO2-Einsparung aus dem beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung“ der FDP-Fraktion – sei auch keine Höhe der Auswirkungen auf den Haushalt abschätzbar.

Freitag, den 22. Mai 2020

Montag, den 25. Mai 2020

  • In einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stand der Gesetzesentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes im Fokus, nach dem am Ende eines landwirtschaftlich genutzten Hanges, der an einem Gewässer endet, an der Böschungskante zum Gewässer eine ganzjährige Pflanzendecke hergestellt werden soll. Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte den hohen zu erwartenden Erfassungs- und Bestimmungsaufwand der Hangneigung. Die zuständigen Wasserbehörden müssten demnach alle landwirtschaftlichen Flächen auf ihre Neigung prüfen. Da parallel mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes auch die Novelle der Düngeverordnung in Kraft trete, sieht Steffen Pinge vom Deutschen Bauernverband die geplanten Regelungen kritisch. Vielmehr solle zuerst die Novelle im Düngerecht wirken und danach weitere Schritte geplant werden. Michaela Schmitz vom Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft, Erwin Manz vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sowie Professor Lothar Scheuer begrüßten die Änderung hingegen und sehen hierin einen großen Beitrag für den Schutz vor Eintrag von Nährstoffen in Gewässer. Zusätzlich würden solche Gewässerrandstreifen einen hohen Beitrag zur Förderung der Biodiversität leisten. Als unzureichend in Hinblick auf Breite des Randstreifens und auch auf die Hangneigung kritisierten die Vertreterinnen vom Naturschutzbund Deutschland und vom Deutschen Naturschutzring – Julia Mußbach und Ilka Dege – den Entwurf. Beide fordern eine Breite von 10 Metern für den Randstreifen auch bei Hangneigungen, die geringer als 5 Prozent sind.

Dienstag, den 26. Mai 2020

  • Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtline der Europäischen Union will die Bundesregierung das Abfallrecht umfassend ändern, um die Vorgaben der EU zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Hierbei sollen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert und ökologisch weiterentwickelt werden sowie die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie umzusetzen. Dafür wird unter anderem eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche eingeführt, die die Warenvernichtung eindämmen soll. Der vorliegende Entwurf stärkt insbesondere die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen, bspw. indem Recycling-Quoten erhöht werden, Mülltrennung gestärkt wird und die Produktverantwortung erweitert wird. Weitere Änderungen, die durch das EU-Legislativpaket vorgegeben werden, betreffen auch die Verpackungsrichtlinie, die Batterierichtlinie und die Deponierichtlinie, die in separaten Verordnungsvorhaben umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat und der Nationale Normenkontrollrat haben Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben.

Mittwoch, den 27. Mai 2020

  • Die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad“ ist in die zweite Phase übergegangen. Diese kann zwischen zwei und vier Jahre dauern. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung zu einer entsprechenden Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
  • Mit dem Ziel, den Eintrag von Düngemitteln in Gewässer aus landwirtschaftlichen Flächen mit Hangneigung zu verringern, hat der Umweltausschuss den Weg für die Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz geebnet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen nahm der Ausschuss Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Gesetzesentwurf der Bundesregierung an. Abgeändert wurde der Entwurf hinsichtlich der genauen Nennung der Adressaten der Vorschrift – die Eigentümer*innen und Nutzer*innen. Außerdem wurde der Bezugspunkt für die Ermittlung des Grades der Neigung im Gesetzestext aufgenommen.

Autor*innen:
Tom Kurz
Ann Wehmeyer

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