Ressourcenpolitik im Bundestag | Dezember 2020
Diese Sammlung und Zusammenfassung von Anfragen, Anträgen, Anhörungen und Unterrichtungen rund um den Themenkomplex Ressourcenpolitik soll einen kurzen Überblick über die ressourcenpolitischen Geschehnisse im Bundestag geben.
Mittwoch, den 2. Dezember 2020
- In der Antwort auf eine Anfrage, in der sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen auf Wasser durch Kohleabbau und Großfeueranlagen erkundigt, teilt die Bundesregierung mit, dass Wasserhaushaltsgenehmigungen, Emissionsüberwachungen und bergrechtliche Vorgaben im Kompetenzbereich der Länder lägen. Um Daten des Industrieemissionsportals und der E-PRTR/IED-Register künftig noch transparenter darzustellen, werden andere Emissionsdaten auf europäischer Ebene gesammelt. Daher gebe es auf Bundesebene keine Zahlen zu den Auswirkungen vom Kohleabbau und konventionellen Kraftwerken auf das Grund- und Oberflächenwasser.
Freitag, den 4. Dezember 2020
- Um die Vorgaben des Durchführungsbeschlusses umzusetzen, den die Europäische Kommission 2017 erlassen hat, will die Bundesregierung die Anforderungen an Großfeuerungsanlagen neu regeln. Zu diesem Zweck hat sie dem Bundestag die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen übersandt. Aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedarf die Verordnung der Beteiligung des Bundestags.
Mittwoch den 9. Dezember 2020
- Die FDP-Fraktion spricht sich für die Defossilisierung der Antriebsenergie aus, um den Klimaschutz in Einklang mit der individuellen Mobilität zu bringen. In ihrer Anfrage „Verfehlung der Klimaschutzziele durch die Treibhausgasminderungsquote“ kritisiert sie den im September vorgelegten Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote und nennt die Einbeziehung des Verkehrs in den EU-Emissionshandel als wichtiges Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Fraktion erkundigt sich unter anderem danach, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die im Bundes-Klimaschutzgesetz zugelassene Jahresemissionsmenge von 117 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Verkehr im Jahr 2026 nicht überschritten wird und wie das Ziel erreicht werden soll, bei der Produktion von Kraftstoffen schnellstmöglich grünen Wasserstoff zum Einsatz zu bringen.
- Aus dem als Unterrichtung vorgelegten “Bericht nach §7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken für das Berichtsjahr 2019” geht hervor, dass die Betreiber von Kernkraftwerken ihren Rückbauverpflichtungen insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren nachkommen können. Die Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt, schreibt die Bundesregierung. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, dem Amt jährlich aufzulisten, wie es um ihre Rückstellungen bestellt ist. Dabei geht es um Reserven für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken sowie für die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen. Die Corona-Pandemie würde die Finanzierungsmöglichkeiten von Betreibern nicht beeinträchtigen, heißt es in dem Bericht.
- Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Bioökonomie-Monitoring und den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Pilotbericht, dass neben der Produktionsseite auch der Konsum und der Außenhandel biobasierter Güter sowie ihre ökologischen Auswirkungen im In- und Ausland betrachtet werden müssten. Aus dem Pilotbericht zum Monitoring der deutschen Bioökonomiestrategie ginge außerdem hervor, dass unter anderem die Datenbasis konsolidiert und die Analysemethoden weiter verbessert werden müssen. Die Bundesregierung betont, dass nach jetzigem Stand das Bioökonomie-Monitoring auf vorhandenen Daten aufbaut und keine eigenen Erhebungen durchführt. Für den Pilotbericht würden umfangreiche Anstrengungen unternommen, auf Basis verfügbarer Daten eine konsistente Datenbasis zu erarbeiten.
Montag, den 14.12.2020
- Um einen deutlichen Rückgang der CO2-Emissionen zu bewirken, plant die Bundesregierung nach eigenen Angaben bis zum Jahr 2030 eine ambitionierte Treibhausgasminderungs-Quote einzuführen. Diese werde “alle Optionen zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in Kraftstoffen, inklusive der wasserstoffbasierten Optionen”, berücksichtigen. Die neu eingeführte CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr soll ebenfalls zur Reduktion beitragen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Markthochlauf treibhausgasreduzierter Brennstoffe.
- Um das Ziel, den Verkehr bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu gestalten, sei es notwendig, stromerzeugte Kraftstoffe in gasförmigem oder flüssigem Zustand auf Basis erneuerbaren Stroms herzustellen und diese dort einzusetzen, wo eine Elektrifizierung technisch kaum möglich oder unwirtschaftlich ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Plänen der Bundesregierung für synthetische Kraftstoffe. Ökologisch nachteilig sei dennoch der hohe Energie- und Ressourcenbedarf zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe, heißt es in der Antwort.
- Die Fraktion Die Linke thematisiert die Auswirkungen verschärfter EU-Klimaschutzziele auf die Kohleverstromung in einer Anfrage mit dem Titel: „Auswirkungen erhöhter EU-Klimaschutzziele auf das Ende der Kohleverstromung und die Verwendung der Strukturfördermittel in Deutschland“. Die Fragesteller wollen unter anderem in Erfahrung bringen, ob die Bundesregierung der Kurzstudie der Beratungsinstitute Climact und Ecologic folgt, wonach sich bei einer Anhebung des CO2-Minderungsziels auf 55 Prozent der Anteil der Kohle am EU-Strommix von heute 17 auf zwei Prozent im Jahr 2030 reduzieren würde. Außerdem wirft die Linksfraktion die Frage auf, auf welche Weise der Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung anzupassen wäre, wenn das Ende der Kohleverstromung früher kommen würde als bisher erwartet.
Mittwoch, den 16. Dezember
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktion stimmten die Abgeordneten für einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Die Oppositionsparteien kritisierten unter anderem zu niedrige Ausbauziele sowie bürokratische Hürden und plädierten für eine Senkung der EEG-Umlage sowie die Stärkung der Eigenverantwortung bei Stromerzeugung und -verbrauch.
- Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner letzten Sitzung dieses Jahres die Bedeutung von Wasserstoff für die Energiewende betont, mehrere Oppositionsanträge zu dem Thema jedoch abgelehnt. Unter anderem fanden Anträge der FDP-Fraktion, die auf eine breitere Klassifizierung von Wasserstoff in der gleichnamigen nationalen Strategie sowie eine europäische Wasserstoffunion abzielen, keine Mehrheit. Das gleiche galt für einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Forderung einer grünen Wasserstoffstrategie. Die SPD erklärte, die Strategie sei zugleich nur ein Teil mehrerer Maßnahmen – wichtig sei beispielsweise auch das Absenken der EEG-Umlage mit dem Ziel Null. Die FDP-Fraktion legte das Augenmerk auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die Entwicklung einer europäischen Perspektive. Die Linksfraktion setzt sich für mehr grünen Wasserstoff ein, sieht dessen Akzeptanz allerding wegen der hohen Kosten gefährdet. Insofern sei es wichtig, effizient zu handeln und den Wasserstoff dort zu einzusetzen, wo er am dringendsten gebraucht werde – etwa in der Industrie. Die Grünen kritisierten allgemein das Fehlen der erneuerbaren Energien und eine Abgeordnete verlangte außerdem nach einer konkreten Definition der verschiedenen Wasserstoffarten und -herkünfte.
Donnerstag, den 17.12.2020
- Die FDP-Faktion spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung zu nutzen, um so ein zusätzliches CO2-Einsparpotenzial von 5% zu erzielen. So könnte aus dem 55-Prozent-Ziel, auf das sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2020 geeinigt haben, ein 60-Prozent-Ziel werden. Die Bundesregierung solle sich deshalb dafür einsetzen, CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen und anschließend sicher geologisch zu speichern. Die FDP-Fraktion verweist in ihrem Antrag „55+5 – Ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ auf unterschiedliche Verfahren.
Dienstag, den 22.12.20
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in ihrer Anfrage nach einem Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung bis 2035. Unter anderem möchten die Abgeordneten wissen, wie ETS-Zertifikatspreise die Einsatzplanung deutscher fossiler Kraftwerke beeinflussen.
Autor*innen:
Luisa Pasternak
Ann Wehmeyer