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8. Oktober 2020

Ressourcenpolitik im Bundestag | September 2020

Diese Sammlung und Zusammenfassung von Anfragen, Anträgen, Anhörungen und Unterrichtungen rund um den Themenkomplex Ressourcenpolitik soll einen kurzen Überblick über die ressourcenpolitischen Geschehnisse im Bundestag geben.

Mittwoch, den 2. September

  • Insbesondere durch eine Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten, aber auch mit weiteren Ländern, die Potenziale für erneuerbare Energien haben, soll die deutsche Grundstoffindustrie so umgebaut werden, dass sie auf einer nachhaltigen Energienutzung basiert. Der Umbau der Grundstoffindustrie im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie bedingt auch den Neubau von 151 Kilometern Gasleitungen für Wasserstoff und die Umstellung von fast 1.200 Kilometern Erdgasleitungen auf Wasserstoff. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage „Nachhaltige Entwicklung der energieintensiven Grundstoffindustrie“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
  • Die seit 2009 zurückgezogenen Förderanträge für ungebundene Finanzkredit-Garantien (UFK-Garantien) wurden aufgrund von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten oder durch eine unmögliche kommerzielle Nutzung der Rohstoffvorkommen zurückgezogen. In der Antwort auf die Anfrage „Verfahren der UFK-Garantien der Bundesregierung“ der FDP-Fraktion gibt die Bundesregierung an, dass derzeit noch fünf Anträge offen sind.  

Montag, den 7. September

  • Die Braunkohlekonzerne RWE und LEAG sollen insgesamt 4,35 Milliarden Euro Entschädigung für das Beenden der Kohleverstromung bekommen. Das regelt der „öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“. Der Vertrag wurde bei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie kontrovers diskutiert.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in ihrer Anfrage „Recycling von Binnenschiffen“ die fehlende Möglichkeit, in Deutschland Binnenschiffe zu recyceln. Ebenso fragen die Abgeordneten nach einer Harmonisierung der europäischen Vorgaben für das Recycling von Schiffen.

Mittwoch, den 9. September

  • Die „Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschlossen worden. Die Verordnung regelt den Ablauf der Standortsuche und die Durchführung von Sicherheitsuntersuchungen. Dem Wunsch nach häufigeren Evaluationen als im Zehn-Jahres-Takt, den Oppositionsparteien äußerten, könne im Ausschuss nachgekommen werden, sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion.
  • Die Vorbildfunktion des Bundes beim Bau soll gestärkt werden. Dafür nahm der Bauausschuss den Antrag „Innovativ, zukunftssicher und nachhaltig – Vorbild Bund – Das Bauen von Morgen heute fördern“ mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Grünen an. Der Antrag legt einen Fokus auf ressourceneffizientes Bauen mit einem geringen CO2-Fußabdruck. FDP und Linke kritisierten den Antrag als zu unkonkret und unverbindlich.
  • In einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wurde der Entwurf zur Änderung des Batteriegesetzes und die Vorlage der Linken „Pfand für Elektrogeräte und Batterien“ diskutiert. Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände plädierte für ein einheitliches System bei der Entsorgung von Altbatterien. Bei einem Wettbewerb der Entsorgungssysteme rechnet er mit ähnlichen Problemen wie bei der Verpackungsentsorgung. Christian Eckert vom ZVEI Fachverband Batterien spricht sich ebenfalls für gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein solidarisches Rücknahmesystem aus. Der Entwurf zur Gesetzesänderung widme sich nicht den Veränderungen des Marktes, so Peter Kurth vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft. Lithiumbatterien und -akkus müssten gekennzeichnet werden oder ein Pfandsystem für diese Technologie eingeführt werden. Dagegen sprach sich Benjamin Peter vom Handelsverband Deutschland aus. Ein Pfandsystem für Batterien wäre zu aufwendig und kostenintensiv. Er befürwortet vielmehr gezielte Verbraucherinformation. Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützt eine Sammelquote für Altbatterien von 55 Prozent aus, da dies den Anreiz für die Rücknahmesysteme erhöhe, alle kommunalen Sammelstellen zuverlässig zu bedienen. Ebenso für eine Erhöhung der Sammelquote sprach sich Herwart Wilms von Remondis aus. Sein Ziel ist jedoch 80 Prozent bis 2030. Außerdem begrüße er ein Pfandsystem für Lithium-Batterien. Anstelle von Sammelquoten könnte ein Handel mit Übermengen an Altbatterien den Anreiz zum Einsammeln von Altbatterien stärken, so Robert Sommer von CCR Logistics Systems. Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe forderte deutlich höhere Sammelquoten als die festgesetzten 45 Prozent. Das Wettbewerbssystem und die geringen Sammelquoten führten in seinen Augen in der Praxis eher zu minimal möglichen Sammelquoten. Dem stimmte Georgios Chryssos von der Stiftung GRS Batterien zu.

Donnerstag, den 10. September

  • In einer Sitzung des parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung plädierte Reinhard Schneider, geschäftsführender Gesellschafter und Inhaber der Werner & Mertz GmbH, dafür, dass die Politik mehr Anreize schaffen müsse, um die Marktchancen für Rezyklate zu verbessern. Das sei eine Grundvoraussetzung für eine Kreislaufwirtschaft. Aus den Einnahmen einer höheren Besteuerung des Diesels sollte ein Fond geschaffen werden, der denjenigen helfen soll, die schon Rezyklate benutzen. Steige die Nachfrage nach Rezyklaten würden auch weitere Hersteller von Plastikflaschen mitziehen. Derzeit sind Rezyklate noch teurer als Produkte aus Rohöl, da die Maschinen die Rezyklate verarbeiten, nicht voll ausgelastet seien. Eine höhere Stückzahl würde die Stückkosten senken.

Dienstag, den 15. September

  • Wie die Mittel aus dem Konjunkturpaket für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Elektromobilität sowie Batteriezellenfertigung verteilt werden, steht erst mit der Aufstellung des Bundeshaushaltes für 2021 fest. Mit möglichen zusätzlichen Mitteln überlegt die Bundesregierung, das Konzept „Forschungsfabrik Batterie“ weiter zu stärken, so die Bundesregierung in ihrer Antwort zur Anfrage „Förderung von Batterietechnologien durch die Bundesregierung“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Mittwoch, den 16. September

  • Im Finanzausschuss stimmten die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu und beschlossen es damit. Die Linke enthielt sich, alle anderen Fraktionen lehnten den Entwurf ab. Der Gesetzesentwurf fördert den Umstieg auf elektrische Motoren durch eine Steuerbefreiung bei Neuzulassung bis maximal Ende 2030.
  • Im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wurde die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union durch SPD und CDU/CSU angenommen. Außer der FDP-Fraktion, die sich enthielt, stimmten alle anderen Fraktionen dagegen. Mit dem Gesetzentwurf sollen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden, um insbesondere die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Ressourcen schonen, Vernichtung von Waren stoppen“ wurde nicht angenommen. Ebenso nicht angenommen wurde der Antrag der Linken „Längere Lebensdauer für Elektrogeräte“.
  • Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion stimmten im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für den Gesetzesentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes. Die Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und AfD stimmten dagegen. Somit ist der Entwurf angenommen. Das neue Batteriegesetz basiert auf einem Wettbewerbssystem zwischen den herstellereigenen Rücknahmesystemen. Dabei lege das Gesetz einheitliche Anforderungen an Systeme und Rücknahme fest. Das Sammelziel von Alt-Batterien soll von 45 auf 50 Prozent erhöht werden. Der Antrag der Linksfraktion „Pfand für Elektrogeräte und Batterien“ sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Ressourcenverschwendung bei Altbatterien stoppen – Herstellerverantwortung sicherstellen, Wertstoffkreisläufe schließen“ wurden abgelehnt.
  • Um Artikel 5 der EU-Richtlinie zum Umgang mit Einwegkunststoffen ((EU) 2019/904) umzusetzen, beschlossen die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne die „Verordnung über das Verbot von bestimmten Einwegkunststoffen“ im Umweltausschuss. Die Bundesregierung wolle damit Verbrauchsgewohnheiten mit einem großen ökologischen Fußabdruck eindämmen. Ebenso wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung“ im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Linke und FDP angenommen. Diese Verordnung sieht die Ausweitung von Informationspflichten und Regelungen zur Bevollmächtigung von in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigten mit Herstellerpflichten durch einen Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland vor.
  • In ihrer Anfrage „Defizite in der Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“ thematisiert die FDP-Fraktion das Verfehlen der Sammelquote von 45 Prozent im Jahr 2018 für diese Geräte.
  • Im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde der Antrag der FDP-Fraktion „Entwicklungszusammenarbeit zur effektiven Verhinderung des weltweiten Eintrags von Plastikmüll in Meere“ abgelehnt. Die FDP forderte in ihrem Antrag, dass die Anrainerstaaten der Flüsse, die jährlich vier Millionen Tonnen Plastikmüll ins Meer tragen, in der Abfallentsorgung und im Recycling unterstützt werden. Dies soll durch die Schaffung von Sammel- und Entsorgungseinrichtungen passieren. Der geladene Gast im Ausschuss, Armin Vogel, Vorstandsvorsitzender von German RETech Partnership Recycling&Waste Management, plädierte für zwei Wege. Zum einen solle die Müllbeseitigung in den Anrainerstaaten gestärkt und aus dem informellen Sektor ausgelagert werden. Zum anderen sei in Deutschland eine Einsatzquote für Recyclingmaterial in Neuprodukten einzuführen.

Donnerstag, den 17. September

Montag, den 28. September

Dienstag, den 29. September

  • Nach Maßnahmen der Bundesregierung gegen illegalen Export und unkontrollierte Entsorgung von Plastikmüll fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer kleinen Anfrage „Illegale Entsorgung von Plastikmüll“. Zusätzlich thematisiert die Fraktion die Arbeit der Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft an einem Exportverbot von Plastikmüll aus der EU.
  • Da ab 2021 ein nationaler Betrag von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Plastikverpackung an die EU gezahlt werden muss, erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Summe, welche die Bundesregierung schätzungsweise zahlen muss. In der Anfrage „Umsetzung des EU-Plastikbeitrags in Deutschland“ beziehen sich die Abgeordneten auf einen entsprechenden Beschluss der EU vom Juli 2020.

Autor*innen:
Ann Wehmeyer
Tom Kurz

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