Handlungsempfehlungen zur Abfallvermeidung in den Kommunen
Das Wuppertal Institut hat zusammen mit der Fernuniversität Hagen einen Handlungsleitfaden für die Vermeidung von Abfällen in der Kommune herausgegeben. Dieser beinhaltet 19 Handlungsempfehlungen aus den Bereichen Allgemeine Stärkung der Abfallvermeidung, Abfallvermeidung in der Öffentlichkeit und Maßnahmen gegenüber Dritten und in Bezug auf konkrete Abfallfraktionen. Den Leitfaden findet ihr hier. Eine kurze Zusammenfassung haben wir euch hier zusammengestellt.
Allgemeine Stärkung der Abfallvermeidung
Um den IST-Stand zu kennen, sollten Kommunen ihre bereits existierenden Maßnahmen festhalten und anhand dieser Stärkung und Schwächen in ihren Vorgehensweisen analysieren. Aufbauend darauf kann dann ein Abfallvermeidungskonzept erstellt werden. Für die quantitative Abfallvermeidung sind bindende „Smarte“ Zielsetzungen für Politik und Verwaltung wichtig, wie z. B. die Reduzierung um einen bestimmten Prozentsatz bis zu einem ausgewählten Jahr. Zur Kontrolle benötigt es ein Monitoring Konzept mit eigenen Kriterien. Um keine falschen Anreize zu setzten, sollten die Verträge mit Müllverbrennungsanlagen neugestaltet werden. Mindestliefermengen müssen ausgeschlossen werden, um die Müllproduktion nicht anzukurbeln. Die Vermeidung darf zudem nicht nur von Abfallgebühren finanziert werden, da viele Maßnahmen ohnehin nicht gebührenrechtlich funktionieren. Daher benötigen Kommunen einen eigenen Etat im Haushalt, um Maßnahmen zu finanzieren. Viele Kommunen verfügen bereits über Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien. Hier kann die Abfallvermeidung gut anknüpfen und Synergien genutzt werden.
Abfallvermeidung in der öffentlichen Verwaltung
Die Verwaltung in den Kommunen soll für die Durchsetzung sorgen und hat somit auch eine Vorbildrolle, die erfüllt werden muss. Daher sollte die öffentliche Verwaltung die Abfallvermeidung bereits in den Beschaffungen und Bauplanung mitberücksichtigen. Dafür benötigt es Leitfäden und geschulte Mitarbeitende. Damit die Abfallvermeidung ganzheitlich funktioniert, muss ressortübergreifend als Querschnittsthema gedacht werden. Sie spielt nicht nur bei Entsorgungsbetrieben eine Rolle, sondern auch bei Vergabe, Verpflegung oder Flächenausgestaltung.
Das bedeutet, dass nicht nur die Verwaltung für die Vermeidung zuständig ist, sondern auch weitere öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Schulen und Universitäten. Um diese aufwendigen Maßnahmen einzuleiten, zu überprüfen und Auszuwerten benötigt es Personal, dessen Finanzierung oftmals ein Hindernis ist. Daher empfiehlt der Handlungsleitfaden die Werbung um Drittmittel, um Stellen zur Umsetzung schaffen zu können. Für die Gegenseitige Unterstützung sind Partnerschaften zwischen den Kommunen hilfreich. Der Austausch kann dazu beitragen funktionierende Konzepte zu verbreiten und die Etablierung zu beschleunigen.
Maßnahmen gegenüber Dritte und in Bezug auf Konkrete Abfallfraktionen
Um die Bürger*innen bei der Abfallvermeidung mitzunehmen, steht den Kommunen die ganze Bandbreite an politischen Instrumenten zur Verfügung. Denkbar wären ökonomische Anreize wie z. B. gewichtsbezogenen Abfallgebühren, Schulungen oder Angebote wie Repair Cafés oder Unverpacktläden, die zudem durch Räumlichkeiten oder Finanzierungsmittel unterstützt werden können. Zudem sollten Mehrwegsysteme in den Kommunen verpflichtend eingeführt werden. Auf Events oder in Kantinen kann auch bei Lebensmitteln die Vermeidung von Resten und einen Vernünftigen Umgang damit geachtet werden. Betreiber können zur Spende von Essenresten oder zum Foodsharing verpflichtet werden. Um das Bewusstsein auch im privaten zu fördern, ist es wichtig bereits in der Schule pädagogische Maßnahmen zu etablieren, die einen bewussten Umgang mit Ressourcen und Vermeidung von Abfall nahebringen.
Weitere Infos findet ihr direkt beim Wuppertal Institut.
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