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Erklärung:
Die Verpackungsverordnung soll Einwegplastik reduzieren und dazu Beitragen Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die EU hat erkannt, dass die bisherigen Regelungen nicht dazu geführt haben, das Abfallaufkommen zu reduzieren. Dieser ist vor allem durch Einwegplastik im letzten Jahrzehnt sogar stark angestiegen.

Auftraggeber:
EU-Kommission

Träger:
Europäische Union

Webseite:
ec.europa.eu

Downloads:

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EU-Verpackungsverordnung

2024

Die EU-Verpackungsverordnung wurde am 24. April verabschiedet. Der Kompromiss zwischen Rat, Kommission und Parlament wurde bereits im März geschlossen. Die Verordnung beinhaltet unteranderem ein verbindliches Abfallvermeidungsziel sowie die Recyclingfähigkeit von Produkten. Diese soll allerdings erst ab 2038 wirklich Wirkung zeigen, denn erst ab dann müssen Produkte die zu weniger als 80 % recyclingfähig sind vom Markt. Umweltverbände kritisieren, dass die Verordnung insgesamt nicht wirkungsmächtig genug ist. So wird sich z. B. nur auf Plastik als Einwegverpackung fokussiert. Papier und Pappen bleiben von der Verordnung unbeachtet. Auch die Mehrwegpflicht wurde deutlich abgeschwächt. Märkte die zu einer Gruppe gehören wie z. B. Lidl und Kaufland können ihr Mehrwegangebot unter einander verrechnen und dadurch Quoten unterwandern.

2023

Im Oktober verabschiedete der EU-Umweltausschuss seine Position zur Verpackungsverordnung. Der Ausschuss schwächt den Entwurf der EU-Kommission in vielen Punkten. Bspw. rücken Papierverpackungen oder Bioplastik mehr in den Fokus, während die Position gleichzeitig mehr Ausnahmen für Take-Away Verpackungen vorsieht. Der Umweltausschuss hat mit 56 Stimmen für den Entwurf der Kommission gestimmt.

2022

Im November 2022 legte die EU-Kommission einen Entwurf zur Verpackungsverordnung vor. In diesen geht es darum, die Verpackungsabfälle entlang der gesamten Lieferkette zu reduzieren. Der Entwurf enthält unteranderem klare Label, um Recycling zu vereinfachen, Mehrwegoptionen für Verbraucher*innen und ein Stopp für unnötige Verpackungen. Das wirtschaftliche Recycling von Verpackungen soll in der ganzen EU bis 2030 möglich sein. Durch Recycling und Wiedernutzung soll der Verpackungsmüll um bis zu 15 % reduziert werden. Eine endgültige Fassung der Verordnung soll bis 2024 stehen, sodass die Umsetzung 2025 beginnen könnte. Bisher gilt in der EU  die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle aus dem Jahr 1994. Laut dieser Regelung sind die Mitgliedsstaaten selbst dafür zuständig Verpackungsmüll zu reduzieren.