Erklärung:
D-EITI ist die deutsche Umsetzung der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) und widmet sich der Schaffung von mehr Transparenz im Rohstoffsektor. So soll der Korruption entgegengewirkt werden und der Anteil des Rohstoffsektors an der jeweiligen Volkswirtschaft sichtbar gemacht werden.
Auftraggeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Land:
Deutschland
Träger:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Laufzeit:
2014 bis 2018
Webseite:
d-eiti.de
Downloads:
> D-EITI Transparenzbericht (2016) - aktualisiert 2018 (2,61 MB)
> D-EITI Transparenzbericht (2017) - aktualisiert 2019 (1,06 MB)
> D-EITI auf dem Prüfstand - Policy Paper (2021) (1,38 MB)
D-EITI-Prozess
2019
Die Validierung ist abgeschlossen und Deutschland erhält den Titel des EITI-konformen Landes, da alle EITI-Ansprüche erfüllt wurden.
Im Dezember veröffentlicht die deutsche Multi-Stakeholdergroup den 2. Transparenzbericht über den Rohstoffabbau in Deutschland.
2018
Im Oktober wird der aktualisierte erste D-EITI-Bericht veröffentlicht. Im November startet die Validierung des Berichts, d.h. die externe Überprüfung, ob Deutschland die festgelegten Transparenzstandards von EITI erfüllt.
2017
Im August 2017 erfolgt die erste Veröffentlichung des EITI-Transparenzberichts in Deutschland. Neben der Bündelung von vielen Informationen zum Rohstoffsektor in Deutschland ist hier auch die Veröffentlichung von Finanzströmen zwischen Rohstoffunternehmen und staatlichen Stellen enthalten. Hier haben erst 12 der 48 Unternehmen ihre Finanzströme offengelegt. Die restlichen Unternehmen haben noch bis Anfang 2018 Zeit, um dies nachzuholen. Zusätzlich und über die Vorgaben von EITI hinausgehend enthält der Bericht noch Kapitel zu erneuerbaren Energien, Subventionen und Steuervorteilen im Rohstoffsektor sowie dem Umgang mit Umweltschäden.
2016
Deutschland wird durch den internationalen EITI-Vorstand als Kandidat angenommen.
2015
Im März 2015 nimmt die Multi-Stakeholder-Gruppe in Deutschland ihre Arbeit auf. Diese besteht aus je 5 Vertreter*innen aus der Regierung, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Die jeweiligen Vertreter*innen werden für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren berufen. Ende 2015 hat die Arbeitsgruppe die deutsche Kandidatur für eine Vollmitgliedschaft bei EITI eingereicht.