Das Recht auf Reparatur wirksam umsetzen: Warum die bisherigen Maßnahmen nicht reichen
Hrsg.: Netzwerk Ressourcenwende, Runder Tisch Reparatur
Im Sommer 2026 tritt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 ein weiterer Schritt zur Stärkung des Rechts auf Reparatur in Kraft. Bis zum 31. Juli 2026 ist Deutschland verpflichtet, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Eine ambitionierte und möglichst schlupflochfreie Ausgestaltung kann den Verbraucherschutz stärken und den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft wirksam voranbringen. Das Diskussionspapier zeigt den aktuellen Stand des Rechts auf Reparatur in Deutschland und der EU auf und nennt konkrete politische Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Umsetzung des rechtlichen Rahmens in die Praxis.