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Studie

Rechtsgutachten zur Ausgestaltung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in einem Lieferkettengesetz

Hrsg.: BUND, Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe

Umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang ihrer Lieferkette sind rechtlich machbar und praktisch umsetzbar, das zeigt unser aktuelles Rechtsgutachten.

Egal ob Umweltschäden durch die Förderung von Fracking-Gas in Argentinien, dauerhafte Kontamination von Gewässern in China durch Textilproduktion oder Brandrodungen für Sojafutter in Brasilien – deutsche Unternehmen sind immer wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt.

Der deutsche Gesetzgeber ist zum Umweltschutz verpflichtet. Diese Pflicht endet nicht an der Staatsgrenze. Mit einem LieferkettenG würde Deutschland in Europa für die Rechtssetzung zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen Maßstäbe setzen. Zugleich würde ein solches Gesetz den europäischen Gesetzgeber in seinem Ansinnen bestärken, in diesem Bereich tätig zu werden, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den europäischen Unternehmen zu vermeiden und das level playing field für alle Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zu bewahren. Im Ergebnis würde Deutschland mit dem Gesetz den Grundsatz des nachhaltigen Wirtschaftens, insb. eine Ressourcennutzung, bei der die natürliche Regenerationsfähigkeit der Umwelt erhalten bleibt, fördern.