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Gestaltung eines Reparaturregisters in Deutschland – Mögliche Umsetzungsoptionen eines nationalen Registers zur Erhöhung der Ersatzteilverfügbarkeit

Hrsg.: Runder Tisch Reparatur

Neue EU-Ökodesign-Vorgaben für Geschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Trockner, Kühlgeräte, Leuchtmittel und Displays sehen vor, dass Hersteller sicherheitsrelevante Ersatzteile und Wartungsinformationen “fachlich kompetenten Reparateuren” zur Verfügung stellen müssen. Die Verordnung lässt offen, wodurch die fachliche Kompetenz bestimmt wird und überlässt eine entsprechende Prüfung den Herstellern. Die Prüfung der Kompetenz durch ein “amtliches Registrierungssystem für fachlich kompetente Reparateure” ist zu akzeptieren, “falls ein solches in den betreffenden Mitgliedstaaten besteht.” Als Voraussetzung für eine Registrierung sieht die Verordnung den Nachweis “fachlicher Kompetenz” und einen Versicherungsschutz vor, “der die Haftung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit abdeckt.“

Dieses Papier diskutiert verschiedene Optionen für die Ausgestaltungen eines solchen Registers und wirft einen Blick auf die Frage, inwieweit Kompetenz- und Versicherungsnachweise für Reparierende nachgewiesen werden können und welche Aussagekraft diese Nachweise haben.