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Erklärung:
Künftig müssen Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen, nach eigenem Ermessen ein Budget für Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen zur Verfügung stellen. Gleichzeitig werden die Recyclingquoten für Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Eisenmetall deutlich angehoben, etwa mit einer neuen Kunststoff-Recyclingquote von 75 % ab 2028 und höheren werkstofflichen Recyclinganteilen.

Außerdem wird eine Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen eingeführt, die gewerbliche Verpackungen verwalten oder entsorgen, nicht nur für die bisherigen dualen Systeme. Diese Zulassung soll über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfolgen, die künftig auch von diesen Akteuren mitfinanziert wird. Ziel des Gesetzes ist es, das bisherige Verpackungsgesetz abzulösen, die etablierten Strukturen zu verbessern und den Übergang zu einem nachhaltigeren Verpackungssystem in Deutschland im Einklang mit den EU-Vorgaben zu gewährleisten; nach dem Kabinettsbeschluss folgt die europarechtliche Notifizierung, bevor Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entscheiden.

Umweltverbände kritisieren, dass die ursprünglich vorgesehene verpflichtende finanzielle Beteiligung der Einweg-Industrie zur Förderung von Mehrwegsystemen über ein Fondssystem im ursprünglichen Gesetzentwurf stark abgeschwächt wurde. Sie fordern einen verbindlichen und wirksamen Finanzierungsmechanismus – etwa feste Abgaben auf Einweg-Verpackungen –, um die Mehrwegquote von 70 % bei Getränkeverpackungen tatsächlich zu erreichen und die Abfallvermeidungsziele bis 2030 einzuhalten.

Auftraggeber:
Bundeskabinett

Land:
Deutschland

Laufzeit:
2026 - 2028

Webseite:
www.bundesumweltministerium.de

Downloads:
> Kabinettentwurf (1,93 MB)

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

2026

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 im Kabinett verabschiedet. Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird der nationale Rechtsrahmen zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen an die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) angepasst. Die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung sind ab dem 12. August 2026 anzuwenden.