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Ausgabe 06/2021: nachhaltiges & ressourcenschonendes Bauen | Das neue Lieferkettengesetz | Wege zu einer Kreislaufwirtschaft

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Es braucht eine sozio-ökologische Transformation der Gesellschaft!
Newsletter #6, März 2021

Liebe Lesende,

in diesem Newsletter möchten wir unseren Schwerpunkt auf die Thematik Bauen und Wohnen legen. Effiziente und klimaschonende Bauweisen stehen bereits auf der Agenda, doch beim ressourcenschonenden Bauen sind noch viele Schritte zu tun. Gemeinsam werfen wir einen Blick darauf, wie eine nachhaltige Bauweise konkret umgesetzt werden kann und welche Schwierigkeiten es aktuell auf politischer Ebene gibt.

Eine biobasierte, nachhaltige und grüne Wirtschaft – ist das möglich? Die Umstellung von fossilen auf biogene Rohstoffe bringt viele Hürden mit sich. Wissenschaftler*innen und Umweltorganisationen setzen sich dafür ein, diesen Wandel tatsächlich umweltgerecht zu gestalten. Der im Februar stattgefundene Bürgerdialog Bioökonomie legte Punkte offen, welche den Bürger*innen in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind.

Endlich ist es beschlossen – das Lieferkettengesetz! Einige rechtliche Hindernisse sind noch zu überwinden, aber die Durchsetzung von Sorgfaltspflichten in Unternehmen scheint nun endlich Fahrt aufzunehmen, auf Bundes- sowie auf EU-Ebene. Kritik gibt es dennoch reichlich, der bisherige Entwurf geht den meisten Organisationen nicht weit genug. Auch darauf werfen wir einen Blick.

Wo es beim Recycling und bei der Reparatur Fortschritte und wo es noch Bedarf gibt, zeigt der Runde Tisch Reparatur. Die neue europäische Ökodesign-Richtlinie soll langfristig zu einem Recht auf Reparatur für Verbraucher*innen führen und das neue Elektrogerätegesetz soll zu einer wirksamen Kreislaufwirtschaft beitragen.

Wie üblich finden Sie im zweiten Teil des Newsletters ausgewählte Publikationen und Veranstaltungen der kommenden Wochen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre. Bleiben Sie gesund und solidarisch. Ihre Newsletter-Redakteurinnen Ann Wehmeyer & Luisa Pasternak.

Aktuelles aus dem Projekt
Bauwende: wie sie funktionieren könnte
Architects für Future fordern eine klimagerechte, ökologisch und sozial nachhaltige BAUWENDE! Denn klimaschädliches Bauen kostet uns die Zukunft.
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Mit Mythen um den Energiecharta-Vertrag aufräumen
Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht es ausländischen Konzernen, Staaten für Investitionsverluste zu verklagen. Kohle-, Öl-, und -Gaskonzerne wie Vattenfall oder RWE fordern Beträge in Milliardenhöhe, unter anderem auch von Deutschland. Fabian Flues…
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Schon wichtig, aber bitte nicht zu schnell
Am 1. Januar 2021 ist die EU-Konfliktmineralien-Verordnung in Kraft getreten. Somit sind erste Schritte bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu beobachten, zumindest auf EU-Ebene. In Deutschland lässt…
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Neuigkeiten

Ressourcenschonung und Umweltschutz im Bausektor

Im Januar schaffte es die Petition „Bauwende JETZT!“ von Architects for Future (A4F) mit 57.000 Stimmen in den Bundestag. Klimaschutz und Ressourcenschonung sind dabei die obersten Ziele. Gefordert werden unter anderem eine bedarfsgerechte und effizientere Gestaltung, bessere Rahmenbedingungen für die Nutzung ökologischer Baustoffe, die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft und mehr Transparenz.

Wie kann nachhaltiges Bauen funktionieren?

In ihrem Blogbeitrag „Bauwende: wie sie funktionieren könnte“ betont Hermine Hitzler von A4F die Relevanz einer bedarfsorientierten und vor allem flexiblen Planung beim Bau neuer Gebäude, so dass diese möglichst lang erhalten bleiben und an neue Anforderungen angepasst werden können. So soll die Sanierung dem Abriss und Neubau übergeordnet sein und zur Schonung der Ressourcen beitragen. Auch die Verwendung rückbaufähiger und wiederverwendbarer Bauprodukte und die Einbeziehung der Umweltfolgekosten stellen wichtige Bausteine dar.

Die Mantelverordnung: Recycling und Wiederverwertung von Bauabfällen

Die Baubranche ist für die Hälfte des Abfallaufkommens in Deutschland verantwortlich. Stoffe für die Verarbeitung werden auf umweltschädliche Weise gewonnen und weiterverarbeitet. Dabei gibt es Alternativen. Zudem wird zu wenig recycelt, weil es an rechtlichen Vorgaben und ökonomischer Attraktivität mangelt. Die Mantelverordnung soll dem entgegenwirken und einheitliche Regelungen für den umweltschonenden Umgang mit Bauschutt festlegen sowie zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Verordnung wurde über mehrere Wochen jedoch insbesondere vom Bundesinnenministerium blockiert. Die Bezahlbarkeit des Bauens würde laut dem Bundesbau- und Innenminister Horst Seehofer (CSU) negativ beeinflusst werden. Industrie- und Bauverbände befürchten zu komplexe Auflagen, die zu weniger stofflicher Verwertung und zu mehr Deponierung führen könnten. Ob die Verhandlungen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, bleibt abzuwarten.

Kritik an nationaler Bioökonomie-Strategie

130 bis 140 Millionen Euro will das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Umsetzung der Nationalen Bioökonomie-Strategie zur Verfügung stellen. Auch andere Ressorts wollen sich beteiligen. Alle Parteien begrüßen grundsätzlich die Strategie einer biobasierten Wirtschaft, Kritik gibt es trotzdem. Die Linksfraktion warnt davor, statt der Ökologisierung der Ökonomie eine Ökonomisierung der Natur voranzutreiben. Die FDP-Fraktion fordert mehr Geschwindigkeit bei der Umsetzung und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelt die Ziele und Monitoringvorgaben als zu unkonkret.

Im Februar fand der Online-Bürgerdialog Bioökonomie statt, bei dem zahlreiche Bürger*innen gemeinsam diskutierten. Relevante Punkte waren unter anderem ein klares Ausrichten der Bioökonomie an planetaren Grenzen, strenge Öko-Kriterien zur Vermeidung von Greenwashing sowie die Reduktion des Ressourcenverbrauchs. Wichtige Bausteine hierbei sind die Etablierung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, Kaskadennutzung und die Reparierbarkeit von Produkten.

Holz als „nachhaltiger“ Rohstoff?

Betreiber deutscher Kohlekraftwerke prüfen derzeit, ob es sinnvoll ist, die Energieproduktion von fossilen Energieträgern auf Holzpellets umzustellen. Doch ist die Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung tatsächlich ressourcenschonend, klimaneutral und umweltverträglich? Viele Umweltverbände und auch Wissenschaftler*innen sehen das kritisch. In einem offenen Brief an die EU fordern mehr als 500 Wissenschaftler*innen, die Holzverbrennung zur Energiegewinnung und damit zusammenhängende Subventionen zu stoppen und warnen davor, Klima- und Biodiversitätsziele zu untergraben, indem anstelle von Kohle, Öl und Gas nun Bäume verbrannt werden. Bei Waldbesitzern und Förstern stößt ein pauschales Verbot der Holzverbrennung auf Kritik. Holzreste und sogenanntes Pflegeholz können durchaus in Heizkraftwerken verbrannt werden, um den Ausstieg aus den fossilen Energien zu ermöglichen. Zwar kann Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern einen Beitrag zu einer ressourcengerechten Wirtschaft leisten, doch nachhaltig kann dies nur sein, wenn das Holz einen langen Lebenszyklus durchläuft, recycelt und erst zum Ende seiner Lebensdauer hin verbrannt wird.

Neues zum Lieferkettengesetz

Anfang März einigte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz. So gibt es für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden ab 2023 endlich verbindliche menschenrechtliche Vorgaben entlang der Lieferkette. Doch es hagelt Kritik. Zahlreiche Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen betonen, es fehle eine zivilrechtliche Haftungsregelung, die Betroffene dazu befähigt, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen. Zudem gebe es keine Anreize für Unternehmen, ihre Lieferketten transparent zu gestalten und das Gesetz greife nur, wenn Unternehmen bereits Hinweise auf Verstöße erhalten haben. Umweltzerstörung und Raubbau würden im Gesetz gar nicht erst erfasst. In den nächsten Wochen geht der Gesetzentwurf in den Bundestag und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Auch das Europaparlament empfiehlt der EU-Kommission, ein EU-weites Lieferkettengesetz einzuführen. Der bisherige Entwurf geht in einigen Punkten weit über den deutschen hinaus und nimmt deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht, gibt klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung vor und greift vor allem präventiv, nicht erst wenn bereits Verstöße gemeldet wurden. Zudem soll es eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht geben.

Änderungen des Elektrogerätegesetzes

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, die Sammelquoten zu steigern und das Netz an Rückgabestellen auszuweiten. Die bundesweite Sammelquote liegt aktuell bei knapp 45 Prozent und somit weit unter der von der EU vorgegebenen Quote von 65 Prozent. Zukünftig soll die Möglichkeit bestehen, kleinere Elektro-Altgeräte, bspw. Handys, in Supermärkten oder bei größeren Lebensmitteleinzelhändlern abzugeben. Für ein verbessertes, hochwertiges Recycling der Geräte soll die neue Behandlungsverordnung sorgen, welche den Gesetzesentwurf ergänzt.

Recht auf Reparatur

Zum 1. März sind neue EU-Ökodesign-Regeln für verschiedene Geräte in Kraft getreten – sie sollen leichter reparierbar sein. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn zum ersten Mal wird vorgeschrieben, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturinformationen für diese Produkte zur Verfügung stellen und die Geräte reparierbar sein müssen. Der Runde Tisch Reparatur spricht jedoch nicht von einem „Recht auf Reparatur“ in Europa: die Regelungen gelten nur für begrenzte Produktgruppen (bspw. nicht für Smartphones). Zudem garantiert die Verordnung nicht, dass Verbraucher*innen oder Reparaturinitiativen der Zugang zu Reparaturmöglichkeiten gewährleistet wird, denn Ersatzteile und Reparaturanleitungen werden nur „fachlich kompetenten und versicherten“ Reparateuren zur Verfügung gestellt.

Dass es möglich ist, Angaben zu Reparaturmöglichkeiten verbraucherfreundlich zu gestalten, zeigt das französische Beispiel des Reparatur-Index. Ein Label zeigt Käufer*innen von Smartphones, Fernsehern, Waschmaschinen und anderen Produkten in Form eines Punktestands zwischen 0 und 10 an, wie gut die Geräte reparierbar sind. Der Index soll nach und nach auch auf weitere Gerätegruppen ausgeweitet werden und so den Vergleich der Reparaturfreundlichkeit von Produkten ermöglichen.

Earth Hour: Licht aus für den Klimaschutz

Am Samstag, den 27. März findet die alljährliche Earth Hour statt. Um 20.30 Uhr gilt dann bei Millionen Menschen auf der ganzen Welt, tausenden Städten und Unternehmen für eine Stunde: Licht aus - Klimaschutz an. Wer mitmachen will, findet weitere Informationen auf der Seite des WWF.

Publikationen
Wie wir leben – Unser Weg in eine treibhausgasneutrale und ressourcensparende Zukunft
Wie wir leben – Unser Weg in eine treibhausgasneutrale und ressourcensparende Zukunft
Wie können wir es schaffen, dass Deutschland bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral ist und gleichzeitig unser Rohstoffbedarf deutlich sinkt? Das zeigt die RESCUE Studie in insgesamt sechs Szenarien auf. Sie zeigen aber auch, dass wir alle gefordert sind: Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und wir als Bürger*inen: Wir alle müssen lernen, nichtnachhaltige Wege zu verlassen und besonders treibhausgas- und ressourcenintensive Produkte möglichst schnell zu vermeiden oder zu ersetzen. Die Broschüre zeigt, wie ein treibhausgasneutrales und ressourcensparendes Deutschland in 2050 gestaltet sein und wie unser Leben in einer treibhausgasneutralen und ressourcenschonenden Gesellschaft aussehen könnte.
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Weniger ist mehr – Suffizientes Wohnen
Weniger ist mehr – Suffizientes Wohnen
In Deutschland hält der Trend zu immer größeren Wohnflächen pro Kopf an. Damit verbunden sind steigende Flächen- und Ressourcenverbräuche, die unsere Umwelt belasten. Suffizienz wird meist als wichtiger Teil der Nachhaltigkeit verstanden. Verhaltensweisen sind nachhaltig, wenn sie umweltfreundlich sind, der Ressourcen-Schonung dienen und auf nachwachsende Rohstoffe setzen. Suffizientes Wohnen bedeutet, dass weniger Fläche zum Wohnen gebraucht wird, dass dafür Wohnräume mehrfach genutzt werden, und dass mehr Räume gemeinschaftlich von mehreren Personen genutzt werden. Die flexible Nutzung von Räumen ist in vielen Wohnprojekten heute schon ein wichtiger Punkt. Suffizienz bringt auch neue Formen des Zusammenlebens mit sich, wie im Ratgeber des AK Suffizienz gezeigt wird.
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Stiftung Wissenschaft und Politik: Verantwortung in Lieferketten
Stiftung Wissenschaft und Politik: Verantwortung in Lieferketten
Mitte Februar haben sich die beteiligten Bundesministerien auf einen Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten geeinigt. Ein wichtiger Schritt, damit deutsche Unternehmen umfassende Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen. Gleich­wohl hat die Bundesregierung mit der Absage an eine zivilrechtliche Haftung auf einen ent­scheidenden Hebel verzichtet, um Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, gezielt zu sanktionieren. Um dem Gesetz die größtmögliche Wirkung zu verleihen, sollten da­her weitere flankierende Maßnahmen beschlossen werden, die über die rechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf hinausgehen. Deutschland kann zudem auf europäischer und internationaler Ebene dazu beitragen, dass Unternehmen mehr Ver­antwortung in Lieferketten übernehmen.
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Gestaltung eines Reparaturregisters in Deutschland
Gestaltung eines Reparaturregisters in Deutschland
Neue EU-Ökodesign-Vorgaben sehen vor, dass Hersteller sicherheitsrelevante Ersatzteile und Wartungsinformationen “fachlich kompetenten Reparateuren” zur Verfügung stellen müssen. Die Verordnung lässt jedoch viele Dinge offen und überlässt somit vieles den Herstellern. Dieses Papier diskutiert verschiedene Optionen für die Ausgestaltungen eines solchen Registers und wirft einen Blick auf die Frage, inwieweit Kompetenz- und Versicherungsnachweise für Reparierende nachgewiesen werden können und welche Aussagekraft diese Nachweise haben.
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Veranstaltungen
Crashkurs am Mittag: Rohstoffwende – Chancen und Risiken für Bewegungen? | 13. April | Webinar
In diesem Crashkurs soll aufgezeigt werden, warum eine Rohstoffwende notwendig ist, was darunter verstanden werden kann und welche konkreten Schritte von der nächsten Bundesregierung erwartet werden. Gleichzeitig soll die Bekämpfung der Klimakrise und die Mobilitätswende mit der Rohstoffwende zusammengedacht werden. Wo gibt es Anknüpfungspunkte, wo liegen Risiken und Chance? Veranstaltungsreihe am 13.04., 20.04., 27.04.2021 jeweils von 12:00-13:00

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Coltanabbau im Kongo: Natur und Menschen in Gefahr | 15. April | Vortrag
In dieser Online-Vortragsreihe werden Expert*innen, z. T. aus den Ländern unserer Partnerkirchen in Afrika, Lateinamerika, Asien und dem Pazifikraum uns aus erster Hand über die Bedingungen und Folgen des Rohstoffabbaus für Mensch und Umwelt berichten. Gemeinsam wollen wir fragen, welche Handlungsmöglichkeiten haben wir als Konsument*innen und Zivilgesellschaft, die Unternehmen, die Politik, um die Abbaubedingungen gerechter und nachhaltiger zu gestalten?

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Statustagung Charta für Holz 2.0 | 28. April | Diskussionsforum
Die Charta für Holz 2.0 bildet den Rahmen für einen umfangreichen Dialogprozess, der den verstärkten Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft als Beitrag zum Klimaschutz, zur Ressourcenschonung und der Stärkung der ländlichen Räume thematisiert. Die öffentliche Statustagung der Charta für Holz 2.0 bietet die Chance, einen Blick hinter die Kulissen der sechs Charta-Handlungsfelder zu werfen. Insgesamt arbeiten über 120 Fachleute aktiv an Themen und Maßnahmen, die die Charta-Ziele Klimaschutz, Wertschöpfung und Ressourceneffizienz unterstützen.

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9th International Bioeconomy Conference | 9. & 10. Juni | Konferenz
Die diesjährige 9. Konferenz wird online stattfinden. Die deutschlandweit einzigartige Konferenz zur Bioökonomie in Deutschland versammelt jährlich renommierte und internationale Vertreter*innen aus Wissenschaft und Industrie für einen intensiven und fruchtbaren Austausch über neueste Forschungsergebnisse, Innovationen und aktuelle Entwicklungen an den Märkten. Das Motto lautet: "Bio meets Economy - Science meets Industry". Nähere Informationen sind auf der Veranstaltungswebsite verfügbar.

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Die Ressourcenwende möchte den Austausch zwischen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft auf dem Gebiet der Ressourcenpolitik fördern. >>>

Der Projektverbund besteht aus drei Partnern:

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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5 D – 10553 Berlin
Copyright © 2019 Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR). Das Projekt ist gefördert durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt.

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