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Ressourcenschonung und Umweltschutz im Bausektor
Im Januar schaffte es die Petition „Bauwende JETZT!“ von Architects for Future (A4F) mit 57.000 Stimmen in den Bundestag. Klimaschutz und Ressourcenschonung sind dabei die obersten Ziele. Gefordert werden unter anderem eine bedarfsgerechte und effizientere Gestaltung, bessere Rahmenbedingungen für die Nutzung ökologischer Baustoffe, die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft und mehr Transparenz.
Wie kann nachhaltiges Bauen funktionieren?
In ihrem Blogbeitrag „Bauwende: wie sie funktionieren könnte“ betont Hermine Hitzler von A4F die Relevanz einer bedarfsorientierten und vor allem flexiblen Planung beim Bau neuer Gebäude, so dass diese möglichst lang erhalten bleiben und an neue Anforderungen angepasst werden können. So soll die Sanierung dem Abriss und Neubau übergeordnet sein und zur Schonung der Ressourcen beitragen. Auch die Verwendung rückbaufähiger und wiederverwendbarer Bauprodukte und die Einbeziehung der Umweltfolgekosten stellen wichtige Bausteine dar.
Die Mantelverordnung: Recycling und Wiederverwertung von Bauabfällen
Die Baubranche ist für die Hälfte des Abfallaufkommens in Deutschland verantwortlich. Stoffe für die Verarbeitung werden auf umweltschädliche Weise gewonnen und weiterverarbeitet. Dabei gibt es Alternativen. Zudem wird zu wenig recycelt, weil es an rechtlichen Vorgaben und ökonomischer Attraktivität mangelt. Die Mantelverordnung soll dem entgegenwirken und einheitliche Regelungen für den umweltschonenden Umgang mit Bauschutt festlegen sowie zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Verordnung wurde über mehrere Wochen jedoch insbesondere vom Bundesinnenministerium blockiert. Die Bezahlbarkeit des Bauens würde laut dem Bundesbau- und Innenminister Horst Seehofer (CSU) negativ beeinflusst werden. Industrie- und Bauverbände befürchten zu komplexe Auflagen, die zu weniger stofflicher Verwertung und zu mehr Deponierung führen könnten. Ob die Verhandlungen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, bleibt abzuwarten.
Kritik an nationaler Bioökonomie-Strategie
130 bis 140 Millionen Euro will das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Umsetzung der Nationalen Bioökonomie-Strategie zur Verfügung stellen. Auch andere Ressorts wollen sich beteiligen. Alle Parteien begrüßen grundsätzlich die Strategie einer biobasierten Wirtschaft, Kritik gibt es trotzdem. Die Linksfraktion warnt davor, statt der Ökologisierung der Ökonomie eine Ökonomisierung der Natur voranzutreiben. Die FDP-Fraktion fordert mehr Geschwindigkeit bei der Umsetzung und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelt die Ziele und Monitoringvorgaben als zu unkonkret.
Im Februar fand der Online-Bürgerdialog Bioökonomie statt, bei dem zahlreiche Bürger*innen gemeinsam diskutierten. Relevante Punkte waren unter anderem ein klares Ausrichten der Bioökonomie an planetaren Grenzen, strenge Öko-Kriterien zur Vermeidung von Greenwashing sowie die Reduktion des Ressourcenverbrauchs. Wichtige Bausteine hierbei sind die Etablierung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, Kaskadennutzung und die Reparierbarkeit von Produkten.
Holz als „nachhaltiger“ Rohstoff?
Betreiber deutscher Kohlekraftwerke prüfen derzeit, ob es sinnvoll ist, die Energieproduktion von fossilen Energieträgern auf Holzpellets umzustellen. Doch ist die Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung tatsächlich ressourcenschonend, klimaneutral und umweltverträglich? Viele Umweltverbände und auch Wissenschaftler*innen sehen das kritisch. In einem offenen Brief an die EU fordern mehr als 500 Wissenschaftler*innen, die Holzverbrennung zur Energiegewinnung und damit zusammenhängende Subventionen zu stoppen und warnen davor, Klima- und Biodiversitätsziele zu untergraben, indem anstelle von Kohle, Öl und Gas nun Bäume verbrannt werden. Bei Waldbesitzern und Förstern stößt ein pauschales Verbot der Holzverbrennung auf Kritik. Holzreste und sogenanntes Pflegeholz können durchaus in Heizkraftwerken verbrannt werden, um den Ausstieg aus den fossilen Energien zu ermöglichen. Zwar kann Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern einen Beitrag zu einer ressourcengerechten Wirtschaft leisten, doch nachhaltig kann dies nur sein, wenn das Holz einen langen Lebenszyklus durchläuft, recycelt und erst zum Ende seiner Lebensdauer hin verbrannt wird.
Neues zum Lieferkettengesetz
Anfang März einigte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz. So gibt es für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden ab 2023 endlich verbindliche menschenrechtliche Vorgaben entlang der Lieferkette. Doch es hagelt Kritik. Zahlreiche Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen betonen, es fehle eine zivilrechtliche Haftungsregelung, die Betroffene dazu befähigt, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen. Zudem gebe es keine Anreize für Unternehmen, ihre Lieferketten transparent zu gestalten und das Gesetz greife nur, wenn Unternehmen bereits Hinweise auf Verstöße erhalten haben. Umweltzerstörung und Raubbau würden im Gesetz gar nicht erst erfasst. In den nächsten Wochen geht der Gesetzentwurf in den Bundestag und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Auch das Europaparlament empfiehlt der EU-Kommission, ein EU-weites Lieferkettengesetz einzuführen. Der bisherige Entwurf geht in einigen Punkten weit über den deutschen hinaus und nimmt deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht, gibt klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung vor und greift vor allem präventiv, nicht erst wenn bereits Verstöße gemeldet wurden. Zudem soll es eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht geben.
Änderungen des Elektrogerätegesetzes
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, die Sammelquoten zu steigern und das Netz an Rückgabestellen auszuweiten. Die bundesweite Sammelquote liegt aktuell bei knapp 45 Prozent und somit weit unter der von der EU vorgegebenen Quote von 65 Prozent. Zukünftig soll die Möglichkeit bestehen, kleinere Elektro-Altgeräte, bspw. Handys, in Supermärkten oder bei größeren Lebensmitteleinzelhändlern abzugeben. Für ein verbessertes, hochwertiges Recycling der Geräte soll die neue Behandlungsverordnung sorgen, welche den Gesetzesentwurf ergänzt.
Recht auf Reparatur
Zum 1. März sind neue EU-Ökodesign-Regeln für verschiedene Geräte in Kraft getreten – sie sollen leichter reparierbar sein. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn zum ersten Mal wird vorgeschrieben, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturinformationen für diese Produkte zur Verfügung stellen und die Geräte reparierbar sein müssen. Der Runde Tisch Reparatur spricht jedoch nicht von einem „Recht auf Reparatur“ in Europa: die Regelungen gelten nur für begrenzte Produktgruppen (bspw. nicht für Smartphones). Zudem garantiert die Verordnung nicht, dass Verbraucher*innen oder Reparaturinitiativen der Zugang zu Reparaturmöglichkeiten gewährleistet wird, denn Ersatzteile und Reparaturanleitungen werden nur „fachlich kompetenten und versicherten“ Reparateuren zur Verfügung gestellt.
Dass es möglich ist, Angaben zu Reparaturmöglichkeiten verbraucherfreundlich zu gestalten, zeigt das französische Beispiel des Reparatur-Index. Ein Label zeigt Käufer*innen von Smartphones, Fernsehern, Waschmaschinen und anderen Produkten in Form eines Punktestands zwischen 0 und 10 an, wie gut die Geräte reparierbar sind. Der Index soll nach und nach auch auf weitere Gerätegruppen ausgeweitet werden und so den Vergleich der Reparaturfreundlichkeit von Produkten ermöglichen.
Earth Hour: Licht aus für den Klimaschutz
Am Samstag, den 27. März findet die alljährliche Earth Hour statt. Um 20.30 Uhr gilt dann bei Millionen Menschen auf der ganzen Welt, tausenden Städten und Unternehmen für eine Stunde: Licht aus - Klimaschutz an. Wer mitmachen will, findet weitere Informationen auf der Seite des WWF.
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