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Kompromiss zur EU-Verpackungsverordnung getroffen
Am 4. März erzielten EU Rat und Parlament eine Einigung über die EU Verordnung über Verpackung und Verpackungsabfälle. Der Kompromiss beinhaltet unteranderem Reduktionsziele von Verpackungsmüll für die Mitgliedstaaten von 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040. Verbote gibt es bei Plastikverpackungen für Obst und Gemüse, Lebensmittel für den Verzehr vor Ort und oder für kleine Verpackungen in Hotels. Zudem konnte sich auf das Verbot von PFAS, den sogenannten Ewigkeitschemikalien, geeinigt werden.
Förderprogramm DigiRess geht im Rheinischen Revier an den Start
Am 5. März verkündete das BMUV in einer Pressemitteilung, dass das Förderprogramm DigiRess für kleine und mittlere Unternehmen in der Modellregion im Rheinischen Revier starten soll. Bei dem Programm können sich kleine und mittlere Unternehmen mit ihren Vorhaben auf Unterstützung bewerben. DigiRess (Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen) soll ökologische Innovationen fördern, um Prozesse ökologischer und ressourceneffizienter zu gestalten.
EU Mitgliedsstaaten einigen sich auf Lieferkettengesetz
Am 15. März konnte trotz deutscher Enthaltung doch noch eine Einigung zum Lieferkettengesetz erzielt werden. Das gibt die Hoffnung, dass Menschenrechte in internationalen Lieferketten nun endlich besser geschützt werden können. Trotz einiger Abschwächungen geht das EU-Lieferkettengesetz weiterhin über die derzeitige deutsche Variante hinaus. Arbeitsminister Hubertus Heil kündigte bereits eine schnelle Umsetzung an. Dafür haben die Länder allerdings noch zweieinhalb Jahre Zeit.
Verhandlung zum UN-Plastikabkommen geht in die 4. Runde
2022 beschlossen die UN Mitgliedsstaaten gemeinsam ein Abkommen zutreffen, um Plastikmüll einzudämmen. Seitdem haben 3 von 5 Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Vertrages stattgefunden. Im November tagten 170 UN-Staaten in Nairobi. Nun steht die 4. Runde Ende April in Ottawa an. Die Vermeidung von Plastikabfällen stößt bei der internationalen Bevölkerung auf großen Zuspruch. Jetzt ist es an den Staaten, gemeinsame Linien zu finden. Am Verhandlungstisch sitzen jedoch auch Vertreter*innen der petrochemischen Industrie, die das Ergebnis stark zu verwässern drohen.
Auf EU Ebene entschieden - das Recht auf Reparatur kommt
Für Verbraucher*innen soll es in Zukunft deutlich einfacher werden Haushaltsgegenstände oder Handys reparieren zulassen. Die EU will damit dem Neukauf und somit dem Wegwerfen von technischen Geräten vorbeugen. Händler*innen der betroffenen Geräte sind demnach verpflichtet, kostengünstige Reparaturen anzubieten. Das gilt auch nach Ende der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Für viele Gegenstände wie Möbel oder Kopfhörer gilt das Recht allerdings nicht. Auch ist es nicht möglich, Gegenstände kostengünstiger reparieren zulassen, wenn der Neukauf nachweislich günstiger wäre als die Reparatur.
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